Kindermörder Martin N.: "Maskenmann" auch in Frankreich verurteilt
Im April 2011 wurde der als "Maskenmann" bekannte Martin N. festgenommen. Maskiert war er etliche Jahre nachts in Schullandheime, Zeltlager und Privathäuser eingedrungen, um Jungen zu missbrauchen. Mindestens drei tötete er. Im Juni 2026 wurde er auch in Frankreich wegen Mordes verurteilt.
Acht, neun und 13 Jahre alt waren die Jungen, die Martin N. getötet hat. Der entscheidende Hinweis für seine Festnahme am 13. April 2011 kam nach jahrelangen vergeblichen Ermittlungen von einem Missbrauchsopfer. Der Mann erinnerte sich daran, Jahre zuvor von einem Betreuer ausgefragt worden zu sein, wie sein Zuhause aussehe. Kurz darauf habe mitten in der Nacht ein großer "schwarzer Mann" neben seinem Bett gestanden. Das Opfer erinnerte sich auch an den Vornamen des Betreuers: Martin.
Am 27. Februar 2012 verurteilte das Landgericht Stade den geständigen Martin N. wegen dreifachen Mordes. Nachgewiesen wurden ihm auch mehr als 40 Sexualdelikte an Kindern.
Morde sollten sexuelle Vorlieben von Martin N. vertuschen
Martin N. wurde am 12. Dezember 1970 in Bremen geboren. Dort lebte er bis zum Jahr 2000. Später wohnte er in Hamburg-Harburg. Die Taten des Kindermörders liefen immer nach dem gleichen Muster ab: Maskiert mit einer schwarzen Sturmhaube drang Martin N. in Wohnhäuser, Zeltlager und Schullandheime in Norddeutschland ein und verging sich dort an Jungen. Drei seiner Opfer, den 13-jährigen Stefan J., den achtjährigen Dennis R. und den neunjährigen Dennis K., ermordete er zwischen 1992 und 2001.
Am 31. März 1992 verschwand Stefan J. aus einem Internat in Scheeßel (Landkreis Rotenburg/Wümme). Fünf Wochen später wurde seine Leiche in den Verdener Dünen vergraben aufgefunden. Dennis R. verschwand am 24. Juli 1995 aus dem Zeltlager Selker Noor in Schleswig-Holstein. Zwei Wochen später fanden deutsche Touristen seine in einer Sanddüne vergrabene Leiche bei Skive in Dänemark. Am 5. September 2001 verschwand Dennis K. nachts aus seinem Zimmer im Schullandheim Wulsbüttel (Landkreis Cuxhaven). 14 Tage später entdeckte ein Pilzsammler seine Leiche in einem dichten Gebüsch an einem Waldweg zwischen Kirchtimke und Hepstedt.
Nach Ansicht des Gerichts tötete Martin N. seine Opfer, um seine sexuelle Vorliebe für Jungen nicht auffliegen zu lassen. "Insbesondere fürchtete er die Ächtung seiner Mutter", sagte Richter Berend Appelkamp damals. "Diese Aufdeckung wollte er mit allen Mitteln verhindern."
Kindermörder führte ein Doppelleben
Jahrelang waren die Fahnder einem Mann auf der Spur gewesen, von dem sie zeitweilig glaubten, es handele sich um ein Phantom: Ermittler und Betreuer zweifelten an den Aussagen der Kinder, die vom "schwarzen Mann" erzählten. Martin N. führte in dieser Zeit ein Doppelleben. Tagsüber kümmerte er sich als Betreuer auf Ferienfreizeiten und in Heimen um seine Schützlinge, sogar ein Pflegekind wohnte vier Jahre lang bei ihm. Laut Appelkamp seien diese Kinder aber nicht als das Objekt seiner Begierde infrage gekommen, weil er sich für sie verantwortlich fühlte. Auf der anderen Seite pflegte N. aber ein heimliches Nachtleben, in dem er seine pädophilen Neigungen auslebte.
Intensive Arbeit der Sonderkommission
Als Martin N. festgenommen wurde, war Mordermittler Martin Erftenbeck bereits 20 Jahre an dem Fall dran: "Das Gefühl kann man eigentlich gar nicht in Worte kleiden. Eine Riesenlast ist da von der Kommission und mir abgefallen. Weil wir viele Jahre intensiv versucht hatten, durch Ermittlungen den Täter zu überführen. Und manchmal schien das Ziel schon sehr weit zu sein, letztlich ist es uns doch eben gelungen", erinnert sich Erftenbeck 2021 im Gespräch mit dem NDR.
Viele der Taten wurden lange Zeit nicht in einem Serienzusammenhang gesehen. Auch weil den Kindern oft nicht geglaubt wurde, dass nachts ein schwarzer Mann an ihrem Bett gestanden haben soll.
Auch nach Rasterfahndung keine Beweise
2001, als nach dem Mord an Dennis K. die Sonderkommission gegründet wurde, tappten die Ermittler weiterhin im Dunkeln. Warum, erklärt Martin Erftenbeck 2021 so: "Er hat sich oft mit Opfern auseinandergesetzt, zu denen es keine Vorbeziehung gab. Sodass die Ermittlungen später zu den verschiedenen Tatkomplexen sehr schwierig waren, weil die Opfer zufällig von ihm ausgewählt worden waren."
Deshalb startete die Soko eine Rasterfahndung. 1.600 Sexualstraftäter aus dem Raum Bremen kamen infrage. Unter ihnen war auch Martin N. Belastbare Spuren und Beweise gegen ihn gab es nicht. 2007 saß er direkt vor den Beamten. Die konnten ihn damals aber nicht als verdächtig einstufen.
"Kolleginnen und Kollegen weinten im Flur"
Erst ein Hinweis eines Zeugen brachte die lang ersehnte Gewissheit: "Ihm war nach der letzten Medienveröffentlichung eine Situation eingefallen, dass er vor dieser Tat auf einem Ferienaufenthalt in einem Schulandheim gewesen war und dort durch einen Betreuer in auffälliger Weise zu seiner Wohnsituation ausgefragt worden war. Und genau diese Situation hat er uns geschildert und konnte uns auch einen Vornamen nennen", berichtete Erftenbeck. Der Name war Martin.
Nach seiner Vernehmung gestand Martin N., was bei den Ermittlern große Erleichterung auslöste.."Die Kolleginnen und Kollegen weinten teilweise im Flur, sackten an der Wand zusammen und setzten sich auf den Flurboden. Das war eine ganz besondere Stimmung, wie ich sie so eigentlich vorher noch nicht erlebt hatte", erzählt Erftenbeck.
Oberstaatsanwalt: "Es fehlen die Worte"
Die Aussagen der Opfer während des Prozesses hinterließen blankes Entsetzen im Gerichtssaal. "Es ist einfach so schrecklich, was hier Gegenstand der Anklageschrift ist, dass einem die Worte fehlen", sagte Oberstaatsanwalt Johannes Kiers damals. Der Angeklagte selbst verfolgte die Verhandlung an allen Prozesstagen anscheinend teilnahmslos. Er schwieg beharrlich und meldete sich erst am letzten Verhandlungstag zu Wort: "Ich glaube, dass meine Taten kaum entschuldbar sind", sagte Martin N. Dennoch äußerte er die Hoffnung, ein neues Leben in Freiheit beginnen zu können.
Taten von "schwerer seelischer Abartigkeit"
Als das Landgericht Stade den damals 41-Jährigen 2012 wegen dreifachen Mordes und dem sexuellen Missbrauch in 40 Fällen verurteilte, ordneten die Richter auch die anschließende Sicherungsverwahrung an: In ihrer Begründung stellten sie eine besondere Schwere der Schuld fest. Die Taten seien "besonders verwerflich" und von "schwerer seelischer Abartigkeit". Ein Gutachter schätzte N. zudem als "rückfallgefährdet" ein. Die damals angeordnete Sicherungsverwahrung hob der Bundesgerichtshof (BGH) ein Jahr später allerdings wieder auf. Die Verwahrung sei in diesem Fall "kein zusätzlicher Gewinn für die Allgemeinheit", so die Karlsruher Richter 2013. Sie bestätigen aber gleichzeitig die besondere Schwere der Schuld. Eine Verlängerung der Mindesthaftzeit von 15 Jahren ist damit wahrscheinlich.
2026: Auch in Frankreich wegen Mordes verurteilt
Am 4. Juni 2026 wurde Martin N. wegen eines weiteren Mordes an einem Kind in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht in Nantes ist sich sicher, dass Martin N. 2004 einen zehnjährigen Jungen aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt und getötet hat. Die Leiche des Kindes wurde Wochen später in einem Teich rund 30 Kilometer entfernt entdeckt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, der Mord trage "die Handschrift" des Angeklagten. Martin N. selbst hatte die Tat mehrfach abgestritten. Seine Verteidigung hatte auf Freispruch mangels konkreter Beweise plädiert.
Ein Zeuge will ein Auto mit deutschem Kennzeichen in der Nähe des Teiches gesehen haben. Anscheinend sollte etwas aus dem Auto ausgeladen werden, dann sei der Wagen aber weggefahren. Zudem berichtete 2017 ein Mithäftling, dass Martin N. ihm gestanden habe, auch ein Kind in Frankreich getötet zu haben.