Die Rundfunkratsmitglieder haben sich mit 21 Programmbeschwerden befasst, die zuvor im Rechts- und Eingabenausschuss bzw. Programmausschuss ausführlich beraten worden waren.
Der Rundfunkrat vertritt die Interessen aller Bürger*innen im Sendegebiet des Norddeutschen Rundfunks. Er achtet darauf, dass der NDR seine Aufgabe gemäß des Staatsvertrags erfüllt.
Nachstehend sind der Vorstand und die 58 Mitglieder des Rundfunkrates aufgeführt. Sie sind in Personalunion auch Mitglieder des jeweiligen Landesrundfunkrates.