Vögel können - ähnlich wie Menschen - an Grippe erkranken. Der Erreger der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt (aviäre Influenza, von lat. avis, Vogel), kommt vor allem bei wilden Wasservögeln vor. Sie sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken. Vogelgrippe-Viren treten in zwei Varianten auf, nämlich geringpathogen, also wenig krank machend, und hochpathogen, also stark krank machend. Außerdem gibt es verschiedene Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9). Geringpathogene Viren der Subtypen H5 und H7 können zu einer hochpathogenen Form mutieren und dazu führen, dass ein Großteil der Tiere stirbt. Vor allem Hausgeflügel wie Hühner und Puten sind betroffen.
Die Viren verbreiten sich in der Regel über wildlebende Vögel, vor allem über Wasservögel und durch den Vogelzug - auch über große Entfernungen. Sie werden nach Angaben der Max-Planck-Gesellschaft vor allem über den Kot infizierter Vögel ausgeschieden und können im Wasser oder im feuchten Schlamm weiter ansteckend bleiben. Über Schnabel und Nasenöffnungen kann sich dann das nächste Tier infizieren. Die Viren nisten sich in den Schleimhäuten ein und vermehren sich dort. Auch Greifvögel können sich infizieren, wenn sie Aas erkrankter Tiere fressen. Vogelgrippe-Viren sind bereits auf Säugetiere wie Nerze und Seelöwen, Milchkühe in den USA sowie ein Schaf in Großbritannien übergesprungen.
Hühner leiden laut Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, unter anderem an Teilnahms- und Appetitlosigkeit, Durchfall und Störungen des zentralen Nervensystems, was sich an einer unnormalen Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen zeigt. Ebenso werden Atemnot und Ausfluss aus Augen und Schnabel beobachtet. Außerdem legen die Hühner weniger Eier und können ein stumpfes, gesträubtes Federkleid und Ödeme am Kopf bekommen. Symptome bei Enten und Gänsen sowie Schwänen sind ebenfalls Teilnahmslosigkeit, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Futterverweigerung, Durchfall, Atemnot und Ausfälle des Nervensystems. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet, Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) schätzt das allgemeine Risiko einer Übertragung auf den Menschen für Europa als gering ein. In Einzelfällen erkranken auch Menschen an Vogelgrippe. Im Gegensatz zu menschlichen Grippeviren docken Vogelgrippe-Viren nicht gut in der Nasen- und Rachenschleimhaut an. Aus Asien und Afrika sind Fälle bekannt, in denen sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert haben, vor allem über Hühner. In den USA kursiert das Virus seit März 2024 bei Milchkühen. Bei Menschen wurden dort mehr als 60 Vogelgrippe-Infektionen mit meist milden Symptomen gemeldet, nachdem sie Kontakt mit Rindern gehabt hatten. In Deutschland ist noch kein Fall bei einem Menschen bekannt geworden.
Ob sich ein bestimmtes Vogelgrippe-Virus genetisch so verändern kann, dass es von Mensch zu Mensch übertragbar wird, ist unklar. Bei den Viren, die bislang die meisten Fälle beim Menschen hervorgerufen haben, war das bisher nicht der Fall. Das Risiko wird derzeit zwar als gering eingeschätzt, dennoch halten Forscher es für möglich, dass das Virus mutieren und sich dadurch leichter von Mensch zu Mensch übertragen könnte.
Die Viren, die bislang die meisten Fälle beim Menschen hervorgerufen haben, wurden bisher nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Das Risiko dafür wird derzeit zwar als gering eingeschätzt, dennoch halten Forscher es für möglich, dass das Virus mutieren und sich dadurch leichter von Mensch zu Mensch übertragen könnte.
Ja, bereits 2008 wurde in der EU ein erster Impfstoff für Menschen gegen das Vogelgrippe-Virus H5N1 zugelassen. In Deutschland ist eine Impfung für Menschen bisher nicht geplant, da die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, äußerst gering ist. Lediglich in Finnland als erstem Land weltweit können sich seit Juli 2024 Menschen impfen lassen. Aufgrund der hohen Zahl von Pelztierfarmen besteht dort ein erhöhtes Risiko, sich etwa bei Nerzen anzustecken. Die Vogelgrippe-Impfung von Geflügel ist in den europäischen Ländern verboten und es sind auch keine allgemeinen Impfstoffe zugelassen. Ausnahmen gelten nur bei Pilotprojekten oder in Notfällen.
Das Risiko gilt als sehr gering. Allerdings sollte ein direkter Kontakt von Hunden und Katzen mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden. Sie können Vogelgrippe-Viren verbreiten, wenn sie tote Wildvögel finden und diese verschleppen. In den USA wurden Ende 2024 sechs infizierte Hauskatzen gemeldet, die offenbar rohes Truthahnfleisch gefressen hatten. Bei industriell produziertem Tierfutter in Deutschland ist davon auszugehen, dass die hohen Herstellungsstandards eine Belastung mit den Erregern ausschließen. Selbst zubereitetes Futter mit Geflügelfleisch sollte über 70 Grad erhitzt werden, um Influenzaviren abzutöten. Auch in Polen wurden schon Vogelgrippe-Fälle bei Hauskatzen registriert. In Deutschland wurden vereinzelt Fälle bei wildlebenden Säugetieren (Rotfuchs, Waschbär, Luchs) nachgewiesen.
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen bisher keine Daten vor, die belegen, dass sich Menschen über Nahrungsmittel mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert hätten und erkrankt wären. Eine Übertragung des Erregers könne aber nicht ausgeschlossen werden. Daher empfiehlt das Institut, rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt zu lagern und zuzubereiten - insbesondere dann, wenn die anderen Lebensmittel nicht noch einmal erhitzt werden. Geräte und Oberflächen, die mit rohem Geflügelfleisch in Berührung gekommen sind, sollten gründlich mit warmem Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Das Verpackungsmaterial und Auftauwasser am besten sofort entsorgen und die Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. Geflügelspeisen sollten mindestens zwei Minuten lang bei einer Temperatur von mindestens 70 Grad durchgegart werden. Bei Eiern gilt: mindestens sechs Minuten lang kochen, bis Eiweiß und Eigelb fest sind. Rohmilch vor dem Verzehr erhitzen.
Trinkwasser wird in Deutschland vorwiegend aus Tiefbrunnen gewonnen. Das gewährleistet nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung eine hohe Sicherheit. Dort, wo Trinkwasser aus Oberflächenwasser gewonnen wird, werden den Angaben zufolge aufwendige technische Verfahren eingesetzt, um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Eine Kontamination mit Vogelgrippe-Viren gilt deshalb als nahezu ausgeschlossen.
Salat, Gemüse und auch Obst, die im Freiland angebaut werden, sind einer Verschmutzung durch Vogelkot grundsätzlich ausgesetzt. Das Virus kann somit auch übertragen werden. Der Erzeugerbetrieb ist aber angehalten, seine Produkte bereits vor der Lagerung grob zu reinigen. Vor der Zubereitung bzw. vor dem Verzehr sollten die Lebensmittel gründlich gewaschen werden. Gemüse, das erhitzt wird, bietet zusätzlichen Schutz vor Infektionen.
Bei Untersuchungen in den USA wurden Spuren des H5N1-Virus in pasteurisierter Milch nachgewiesen. Infektiös war die Milch aber nicht. Bei der Pasteurisierung der Milch werden die Viren abgetötet. Über die Frage, warum Rinder an der Vogelgrippe erkranken, und über das Vorkommen der Viren in Milch forschen Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts auf der Ostsee-Insel Riems. Nach dem Ausbruch in den USA haben sie in verschiedenen Regionen Deutschlands fast 2.000 Proben aus Milchtanks untersucht - H5N1 wurde nicht nachgewiesen.
Menschen sollten grundsätzlich den Kontakt mit Wildvögeln meiden und kranke oder verendete Tiere nicht anfassen. Wer tote Vögel findet, kann sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, gibt es die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Sie wird ständig aktualisiert. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut hat Empfehlungen für Schutzmaßnahmen zusammengestellt. So sollten Geflügelhalter unter anderem darauf achten, die direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen ihren Tieren und wilden Wasservögeln zu minimieren.
Über eine Stallpflicht, auch Aufstallungsgebot genannt, entscheiden die jeweiligen Bundesländer beziehungsweise die einzelnen Landkreise - je nachdem, wie bedrohlich die Situation ist. Geflügelhalter sollten sich daher bei den Behörden in ihrer Nähe informieren - zum Beispiel bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern. Wird eine Stallpflicht verhängt, spielt die Anzahl der gehaltenen Tiere keine Rolle. Auch zoologische Gärten müssen sich an die Stallpflicht für Vögel halten. Bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß kann ein Bußgeld verhängt werden. Einen bundes- oder landeseinheitlichen Bußgeldkatalog gibt es nicht.
Die zuständigen Kreise können Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete rund um die Fundorte von an Geflügelpest erkrankten Wildvögeln und betroffenen Tierhaltungen einrichten. Sperrbezirke haben mindestens einen Radius von drei Kilometern, sie werden an den Hauptzufahrtswegen mit Schildern gekennzeichnet. Beobachtungsgebiete haben einen Radius von mindestens weiteren sieben Kilometern, also zehn Kilometer insgesamt. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss im Stall gehalten und darf nicht transportiert werden - im Sperrbezirk 21 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis, im Beobachtungsgebiet 15 Tage. Geflügel im Sperrbezirk wird regelmäßig untersucht. Zudem gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen bei Stallhygiene, Reinigung und Desinfektion. Außerdem dürfen Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen.
Ja, auch wenn die Hühner wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben müssen, dürfen Eier weiterhin die Kennzeichnung "aus Freilandhaltung" und "Bio" tragen. Damit sollen Betriebe vor größeren wirtschaftlichen Verlusten geschützt werden. Ursprünglich galt die Regel, dass die Kennzeichnung nur für höchstens 16 Wochen erlaubt ist. Halterinnen und Halter, die ihre Hühner freiwillig, also ohne behördliche Anordnung im Stall lassen, dürfen ihre Eier dagegen nicht als Freilandeier anbieten.