Disziplinarverfahren gegen suspendierten Landrat zieht sich
Das Disziplinarverfahren gegen den vorläufig suspendierten Göttinger Landrat Marcel Riethig wird wohl nicht vor der Kommunalwahl abgeschlossen sein. Das erklärte das Innenministerium auf Anfrage des NDR.
Angesichts der Komplexität des Verfahrens sei es nicht wahrscheinlich, vor der Kommunalwahl Ergebnisse zu haben, erklärte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Nach Ministeriumsangaben werden weiterhin Akten angefordert, Beweise gesichert und Zeuginnen und Zeugen vernommen. Teilweise ruhe das Verfahren, weil Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet werden müssten, so die Ministerin weiter.
Vorwurf der Untreue gegen Riethig: Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen wird gegen Marcel Riethig wegen des Vorwurfs der Untreue "zum Nachteil des Landkreises Göttingen" weiter ermittelt. Dazu würden Akten gesichtet und Zeugen vernommen, erklärte Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue auf Nachfrage des NDR Niedersachsen. Außerdem gibt es noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen, so der Sprecher weiter. Es geht um Informationen, die möglicherweise an die Presse weitergeleitet wurden. Grundlage sei eine Strafanzeige von Lutz Renneberg, einem Mitstreiter Riethigs. Im März hatten mehrere Führungskräfte der Kreisverwaltung zudem den Landrat wegen übler Nachrede angezeigt. In beiden Verfahren sei noch unklar, wann diese abgeschlossen sein könnten. Zudem lägen noch zahlreiche weitere Strafanzeigen vor, deren Relevanz noch geprüft werden müsse. Ende Februar waren die Vorwürfe gegen den Landrat bekannt geworden.
Innenministerium: Riethig dürfte Amt wohl nicht antreten
Damals hatten mehrere hochrangige Führungskräfte der Kreisverwaltung dem früheren Sozialdemokraten Riethig mögliche Vetternwirtschaft, rechtswidriges Handeln sowie einen autoritären und belastenden Führungsstil vorgeworfen. Riethig, inzwischen aus der SPD ausgetreten, wies die Vorwürfe zurück, insbesondere den Vorwurf der Vetternwirtschaft. Ende März suspendierte das Innenministerium Riethig vorläufig, die SPD entzog ihm die Unterstützung. Riethig tritt nun als unabhängiger Kandidat bei der Landratswahl an. Sollte das Disziplinarverfahren über die Wahl hinausgehen, bleibe er wahrscheinlich suspendiert und könnte das Amt des Landrats im Falle einer Wiederwahl nicht antreten, teilte die Innenministerin mit.
Beschwerden auch gegen Führungskräfte der Kreisverwaltung
Kritik an den Beschwerdeführern war kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Riethig laut geworden. Der Göttinger Unternehmer Lutz Renneberg, ein Unterstützer Riethigs, wirft 17 Führungskräften des Landkreises Geheimnisverrat, Verleumdung und falsche Verdächtigungen vor. Es geht unter anderem um Vorwürfe gegen Riethig, die in den Medien gelandet sind, bei denen auch der Unternehmer eine Rolle spielt. Darunter sind Vorwürfe der Vetternwirtschaft, die Renneberg als rufschädigend zurückweist. Deshalb hat er nach eigenen Angaben eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat auf Anfrage des NDR Niedersachsen bestätigt, dass sie dazu ermittelt. Das Innenministerium bestätigte, dass es Beschwerden gegen die Führungskräfte an den Göttinger Kreisausschuss als Dienstherrn weitergeleitet hat.
Bisher kein Disziplinarverfahren gegen Führungskräfte
Der Kreisausschuss wird derzeit von der Ersten Kreisrätin Doreen Fragel (Grüne) geleitet. Weil sich die Beschwerden aber auch gegen die hauptamtlichen Kreisräte richten, müssen sich nun die ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker im Kreisausschuss mit den Vorwürfen gegen die Führungskräfte befassen. In diesem Fall sind das die stellvertretenden Landräte von SPD, CDU und Grünen. "Die stellvertretenden Landräte des Landkreises Göttingen stellen klar, dass kein Beschluss zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gefasst wurde", erklärt die stellvertretende Landrätin Bärbel Diebel-Geries (SPD) auf Anfrage des NDR Niedersachsen. Die Vorwürfe würden geprüft, dazu sei eine Anwaltskanzlei zur inhaltlichen Bewertung hinzugezogen worden. Zu den vertraulichen Inhalten des Kreisausschusses nehmen die stellvertretenden Landräte keine Stellung.
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