Rechenschaftspflicht
Wir brauchen Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Menschen in der EU, damit Sie deren Anliegen an uns weitergeben und uns dabei helfen, unsere Politik zu erklären.
Die EZB ist eine unabhängige Institution. Sie setzt ihre Instrumente nach eigenem Ermessen so ein, wie sie es zur Erfüllung ihrer Aufgaben und ihres Auftrags für notwendig erachtet. Ihre Rechenschaftspflicht ist das notwendige Gegengewicht zu dieser Unabhängigkeit.
Die EZB hat ihre Handlungen gegenüber dem Europäischen Parlament als der gewählten Vertretung der EU-Bevölkerung zu verantworten.
Unser Rahmen für die Rechenschaftspflicht
Nach Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die EZB in erster Linie gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt. Sie muss aber auch dem Rat der EU regelmäßig Bericht erstatten, in dem die Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist dies ebenfalls festgehalten.
Artikel 15 Absatz 3 der SatzungÜber die Jahre hinweg haben wir einen robusten und umfassenden Rahmen für die Erfüllung unserer Rechenschaftspflicht entwickelt, der weit über die Anforderungen des Vertrags hinausgeht.
Der Dialog zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament ist hierbei von zentraler Bedeutung. Er erlaubt es der EZB, ihre Maßnahmen und ihre Politik den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Menschen in der EU ausführlich zu erläutern und auf ihre Anliegen einzugehen. So können sich die Bürgerinnen und Bürger der EU wie auch ihre Vertreterinnen und Vertreter ein Bild davon machen, wie erfolgreich die EZB ihr wichtigstes Ziel verfolgt, nämlich für stabile Preise zu sorgen, so wie in Artikel 127 Absatz 1 des Vertrags vorgesehen.
Einheitliches Verständnis und wirksame Zusammenarbeit
Um kontinuierlich das einheitliche Verständnis sowie die effektive Zusammenarbeit zu fördern, werden die auf die Rechenschaftspflicht bezogenen Vereinbarungen zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament im Bereich des Zentralbankwesen in Form eines Briefwechsels festgehalten.
EZB-Bankenaufsicht und Rechenschaftspflicht
Für die Rechenschaftspflicht der EZB im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben gelten eigene Regelungen, die in der Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) festgelegt sind.
Wie die Rechenschaftspflicht im Bereich der Bankenaufsicht in der Praxis zu erfüllen ist, regeln die folgenden Dokumente:
- eine Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB,
- ein Memorandum of Understanding zwischen dem Rat der EU und der EZB
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