Digitaler Euro: Zeitplan und Fortschritte
Seit November 2023 läuft die Vorbereitungsphase des Projekts, in der die Grundsteine für die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro gelegt werden. In dieser Phase müssen u. a. das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt und Dienstleister ausgewählt werden, die eine Plattform und eine Infrastruktur für den digitalen Euro entwickeln könnten. In der Vorbereitungsphase wird ausgiebig getestet und ausprobiert. Zudem tauschen wir uns weiter regelmäßig mit der Öffentlichkeit und anderen Interessenträgern aus, damit ein potenzieller digitaler Euro den Ansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und die Anforderungen des Eurosystems erfüllt.
In ausführlichen Berichten informieren wir regelmäßig über die Projektfortschritte.
Fortschrittsbericht
Wie ist der Stand der Dinge bei den Themen Datenschutz, Regelwerk und Gestaltung des digitalen Euro?
FortschrittsberichtFür die Medien
Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung der Fortschritte im 1. Teil der Vorbereitungsphase, die im November 2023 begann. Außerdem gibt er Auskunft über die nächsten Schritte dieses Projekts.
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Frühere Fortschrittsberichte
Zeitplan des Projekts digitaler Euro
Im Oktober 2020 veröffentlichte die EZB einen Bericht, der die mögliche Ausgabe einer digitalen Zentralbankwährung – des digitalen Euro – durch das Eurosystem beleuchtet.
Neun Monate später beschloss der EZB-Rat, das Projekt zum digitalen Euro auf den Weg zu bringen. In der Zeit vom Oktober 2021 bis Oktober 2023, der Untersuchungsphase, wurden in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern wie EU-Entscheidungsträgern und Marktteilnehmern mögliche Gestaltungsoptionen und Verteilungsmodelle für den digitalen Euro durchgespielt. Die so gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Entscheidung über die Einleitung der Vorbereitungsphase, die im November 2023 begann.
Groben Projektzeitplan ansehen und herunterladenDie Entscheidung darüber, ob ein digitaler Euro letztlich eingeführt werden soll, fällt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union.