Die strategischen Leitlinien des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Anerkannte Instanz in Währungs- und Finanzangelegenheiten
Gestützt auf seine solide institutionelle Basis, seine Unabhängigkeit und seinen inneren Zusammenhalt fungiert das Eurosystem, das Zentralbankensystem des Euro-Währungsgebiets, als Währungsbehörde des Eurogebiets sowie als führende Instanz im Finanzsektor, die innerhalb und außerhalb Europas uneingeschränkt anerkannt wird. Um sein vorrangiges Ziel, die Gewährleistung von Preisstabilität, zu erreichen, erstellt das Eurosystem die erforderlichen Analysen der wirtschaftlichen und monetären Entwicklung und gestaltet seine Politik in diesem Sinn. Auf monetäre und finanzielle Entwicklungen reagiert es in angemessener und effektiver Weise.
Stabilität des Finanzsystems und Finanzmarktintegration in Europa
Im Eurosystem und innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) verfolgen wir in Zusammenarbeit mit den bestehenden institutionellen Strukturen das Ziel, die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen und die Finanzmarktintegration in Europa zu fördern. Zu diesem Zweck leisten wir einen Beitrag zu Initiativen und Maßnahmen, die auf europäischer Ebene und weltweit eine solide Architektur im Hinblick auf die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten.
Rechenschaftspflicht, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit; Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern Europas
Im Eurosystem und innerhalb des SSM legen wir größten Wert auf Glaubwürdigkeit und Rechenschaftspflicht. Zudem sind wir der Transparenz verpflichtet und halten uns strikt an die maßgeblichen Vertraulichkeitsanforderungen. Eine erfolgreiche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Europas ist für uns von größter Bedeutung. Unsere Beziehungen zu europäischen Institutionen und nationalen Behörden gestalten wir in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verträge und im Einklang mit dem Prinzip der Unabhängigkeit. Zu diesem Zweck verfolgen wir die Veränderungen und Entwicklungen an den Geld- und Finanzmärkten unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Bedürfnisse des Marktes.
Gemeinsame Identität, klar festgelegte Rollen und Zuständigkeiten sowie Good Governance
Im Eurosystem und im SSM sind wir bestrebt, im Rahmen klar festgelegter Rollen und Zuständigkeiten aller Teilnehmer unsere gemeinsame Identität zu stärken. Hierbei stützen sich sowohl das Eurosystem als auch der SSM auf das Potenzial und die feste Einbindung all ihrer Mitglieder sowie auf deren Willen und Bereitschaft, ein gemeinsames Einverständnis zu erzielen. Ferner verpflichten sich das Eurosystem und der SSM dem Prinzip der Good Governance und wenden effektive und wirtschaftliche Organisationsstrukturen und Arbeitsmethoden an.
Best Practice in der Bankenaufsicht; Gleichbehandlung und gleiche Bedingungen
Im SSM messen wir unseren Aufsichtsrahmen an den höchsten internationalen Standards. Wir kombinieren die besten Elemente der nationalen Ansätze in einem Best-Practice-Rahmen für die Bankenaufsicht in den teilnehmenden Mitgliedstaaten; dabei profitieren wir von unserem Überblick über alle Institute. Der SSM sorgt dafür, dass das einheitliche Regelwerk und die maßgeblichen Aufsichtsgrundsätze und -praktiken eingehalten werden, und gewährleistet so gleiche Bedingungen und die Gleichbehandlung aller beaufsichtigten Institute.
Risikoorientierter Ansatz und Verhältnismäßigkeit; Aufsichtsmaßnahmen
Die Bankenaufsicht im SSM agiert flexibel und risikoorientiert, wobei Entscheidungen getroffen und vorausschauende kritische Bewertungen vorgenommen werden. Es werden sowohl die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls mehrerer Institute oder eines Instituts als auch die möglichen Auswirkungen eines solchen Ausfalls auf die Finanzstabilität berücksichtigt. Die Aufsichtspraktiken des SSM folgen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, indem die Aufsichtsintensität der Systemrelevanz und dem Risikoprofil der beaufsichtigten Banken angepasst wird. Der Ansatz des SSM fördert effiziente und zeitnahe aufsichtliche Maßnahmen und eine genaue Überprüfung, ob diese von den Kreditinstituten umgesetzt werden.