E-Auto-Förderung ab sofort per Online-Antrag möglich
Stand: 19.05.2026 20:39 Uhr
Wer ein Elektroauto kauft, kann bis zu 6.000 Euro vom Staat als Förderung bekommen. Der Antrag erfolgt über ein Online-Portal, das am 19. Mai freigeschaltet wurde. Die Förderung gilt für alle seit Januar 2026 gekauften E-Autos. Vor allem untere und mittlere Einkommen sollen profitieren. Wo liegen die Einkommensgrenzen, was gilt für Plug-in-Hybride und Gebrauchtwagen? Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.
Video:Start der E-Auto-Förderung: Bis zu 6.000 Euro mit BUND-ID (3 Min)
Haushalte, deren gemeinsames Brutto-Jahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigt, können sich den Kauf eines neuen E-Autos fördern lassen. Für Familien mit Kindern liegt die Einkommensgrenze bei maximal 90.000 Euro.
Die Basisförderung für reine Elektroautos liegt bei 3.000 Euro. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro gibt es 5.000 Euro. Familien mit einem Kind erhalten zusätzlich 500 Euro, mit zwei oder mehr Kindern gibt es 1.000 Euro.
Die Beantragung erfolgt online über das Portal foerderzentrale.gov.de. Wichtig: Für die Antragstellung über das Online-Portal muss ein BundID-Konto eingerichtet sein. Dieses lässt sich über die Onlinefunktion des Personalausweises (alternativ elektronischer Aufenthaltstitel oder EU Identitätskarte) oder über das ELSTER-Zertifikat einrichten. Letzteres besitzen alle, die schon einmal eine Steuererklärung über das ELSTER-Portal des Finanzamts abgegeben haben.
Ja. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung. Diese muss nach dem 1. Januar 2026 erfolgt sein. Der Förderantrag muss bis spätestens zwölf Monate nach Zulassung gestellt werden.
Ja, auch sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, erhalten eine Förderung. Allerdings ist sie geringer. Die Basisförderung liegt bei 1.500 Euro, maximal gibt es 4.500 Euro.
Nein, für Gebrauchtwagen ist derzeit keine Förderung vorgesehen.
Auch das Leasing eines Elektroautos soll gefördert werden. Es gilt dabei eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein.
Die Förderung gilt für Käufe bis 2029, sofern das Budget von drei Milliarden Euro bis dahin ausreicht. Laut Umweltministerium soll diese Summe reichen, um rund 800.000 Fahrzeuge zu fördern.
Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Für Käufer, die sich erst gegen Ende des Förderzeitraumes zum Kauf entschließen, kann das ein gewisses Risiko bedeuten, die Förderung zu verlieren.
Ja. Elektroautos bleiben bis 31.12.2035 von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nur für reine E-Autos, nicht für Plug-in-Hybride.