Gewährleistung und Garantie: EU-Labels für mehr Transparenz
Kulanz, Garantie oder Gewährleistung? Will man bei einem Produktmangel Ansprüche geltend machen, drohen Fallstricke. Neue EU-Labels sollen für mehr Klarheit bei den Verbraucherrechten sorgen.
Abgeplatzter Lack an der Brille oder ein defekter Reißverschluss: In den ersten beiden Jahren nach dem Kauf muss der Händler die Ware im Rahmen der Gewährleistung reparieren oder austauschen. Nach Austausch oder Reparatur beginnt die Gewährleistungsfrist dann wieder von vorn - für Geräte, die nach dem 31. Juli 2026 gekauft wurden, verlängert sie sich nach neuem Recht bei einer Reparatur sogar um weitere 12 Monate.
Um das Gewährleistungsrecht zu umgehen, versuchen Händler aber oft, fehlerhafte Ware "in Garantie" auszutauschen oder "aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nachzubessern, kritisiert die Verbraucherzentrale.
Gewährleistung, Garantie und Kulanz - Die Unterschiede
Anders als die Garantie und die Kulanz ist die Gewährleistung gesetzlich festgelegt. Wer einen Mangel feststellt, kann eine Ersatzlieferung oder Reparatur verlangen. Der Verkäufer muss die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen. Für den Verbraucher entstehen also weder Kosten für das Porto noch für Ersatzteile. Garantie und Kulanz dagegen sind eine freiwillige Leistung der Hersteller und Händler.
Auch wenn es für Kunden zunächst keine Rolle spielt, ob ein Mangel im Rahmen der Gewährleistung oder aus Kulanz behoben wird, kann der Wortlaut darüber entscheiden, wie ein Händler mit künftigen Reklamationen des Produkts umgeht.
Bei Kulanzfall beginnt Gewährleistungsfrist nicht wieder neu
Die Gewährleistungsfrist für das reparierte und umgetauschte Produkt beginnt nämlich nur wieder von Neuem, wenn die vorherige Reklamation als ein Fall von Gewährleistung anerkannt wurde. Spricht der Händler aber von einem Kulanzfall, können Verbraucher bei künftigen Mängeln und nach Ablauf der Frist von zwei Jahren ab Kauf keine Ansprüche mehr geltend machen.
Verbraucher sollten bei Reklamation Gewährleistung fordern
Eine Reparatur oder einen Produktaustausch aus Kulanz im Nachhinein anzufechten, ist schwierig. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, gleich im ersten Reklamationsschreiben eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu fordern. Ist in dem Schreiben des Händlers von Kulanz oder Garantie die Rede, sollten Kunden Widerspruch einlegen und sich auf ihr Reklamationsschreiben berufen.
Kostenpflichtige Garantien nur bei Zusatznutzen abschließen
Anders als die Gewährleistung sind Garantien freiwillige Leistungen von Händlern oder Herstellern, deshalb können sie festlegen, was die Garantie abdeckt beziehungsweise ausschließt. Gerade für teure Produkte werden zusätzliche, kostenpflichtige Garantien angeboten, die im Schadensfall absichern sollen. Damit sie sich lohnen, sollten sie einen echten Zusatznutzen gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung bieten - beispielsweise bei einem hochpreisigen Gerät deutlich länger gelten als die gesetzliche Zweijahresfrist. Verbraucher sollten daher vor Vertragsabschluss die Garantiebedingungen genau prüfen.
EU-Labels zu Gewährleistung und Garantie
Ab 27. September 2026 müssen Händler und Hersteller Verbraucher mit neuen EU-Labels noch deutlicher über ihre Gewährleistungsrechte und bestimmte Haltbarkeitsgarantien informieren:
Das EU-Gewährleistungslabel enthält beispielsweise Angaben über die zweijährige Mindestdauer sowie einen Hinweis, dass zwischen einer kostenfreien Reparatur oder einer kostenfreien Ersatzlieferung gewählt werden kann. Es informiert Verbraucher zudem, wie sie im Schadensfall vorgehen sollten. Die Labels müssen in Geschäften oder auf Online-Plattformen gut sichtbar oder als allgemeiner Hinweis platziert werden. Über einen scannbaren QR-Code sind weitere Informationen abrufbar.
Sofern ein Hersteller freiwillig bestimmte Haltbarkeitsgarantien gibt, muss dem Käufer zusammen mit dem Produkt das neue EU-GARAN-Label ausgehändigt werden (als E-Mail oder Ausdruck) - sofern die Gewährung der Garantie ohne zusätzliche Kosten, für mehr als zwei Jahre und für die gesamte Ware erfolgt. Das Label enthält unter anderem Angaben wie Namen und Anschrift des Herstellers, wie der Käufer vorgehen muss, um die Garantie geltend zu machen, sowie den Hinweis, dass die Gewährleistung des Verkäufers durch die Garantie unbenommen bleibt. Der Hersteller muss dem Verkäufer zudem alle Informationen zur Haltbarkeitsgarantie zur Verfügung stellen - und das Label beispielsweise direkt auf der Ware oder der Verpackung anbringen.
Umtausch-Check der Verbraucherzentrale hilft, Ansprüche durchzusetzen
Mit einem Online-Tool der Verbraucherzentrale, dem Umtausch-Check, können Kunden Informationen zu Kauf und Defekt eingeben. Sie bekommen dann eine rechtliche Ersteinschätzung und einen Musterbrief, um den Mangel schriftlich anzuzeigen und mögliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber Händlern und Herstellern durchzusetzen.