Balkonkraftwerk mit und ohne Speicher: Wann lohnt es sich?
Der Betrieb der kleinen Solaranlagen ist über eine normale Haushaltssteckdose möglich. Was ist bei der Installation zu beachten, was kosten Balkonkraftwerke, welche Förderungen sind möglich?
Mit Balkonkraftwerken - im Handel auch als Mini-PV, Plug-in PV oder Stecker-Solargerät bezeichnet - können Mieter und Wohnungsbesitzer eigenen Solarstrom produzieren und direkt im Haushalt verbrauchen. So werden sie ein Stück weit unabhängig und können aktiv zum Klimaschutz beitragen - auch ohne größere Investitionen.
Nur für Eigenverbrauch gedacht
Die Geräte sind so konzipiert, dass auch Laien sie installieren können. Im Gegensatz zur Photovoltaikanlage für Hausdächer sind sie nur für den eigenen Verbrauch gedacht und nicht dafür, Strom ins Netz einzuspeisen. Technisch gesehen handelt es sich bei einem Balkonkraftwerk nicht um eine Anlage, sondern um ein elektrisches Haushaltsgerät. Bei einem Umzug lassen sich die Stecker-Solargeräte ohne großen Aufwand abbauen und mitnehmen.
Balkonkraftwerk aufstellen und anschließen
Die im Handel erhältlichen Komplettsets bestehen meist aus einem oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter sowie den erforderlichen Kabeln. Je nach Anbieter werden zudem Bauteile zur Befestigung am Balkon mitgeliefert oder müssen separat bestellt werden.
Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur anmelden
Im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind Balkonkraftwerke preiswert, die bürokratischen Hürden mittlerweile recht niedrig. Es reicht aus, das Gerät im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Anmeldung beschränkt sich dabei auf wenige Daten. Der Netzbetreiber muss - anders als früher - nicht mehr informiert werden.
Rücklaufende Zähler übergangsweise erlaubt
Nach der Installation darf das Balkonkraftwerk sofort in Betrieb genommen werden - auch, wenn noch ein alter Zähler installiert ist. Denn rücklaufende Zähler werden übergangsweise geduldet. Für den Austausch gegen einen modernen Zähler ist der Netzbetreiber zuständig. Dieser erfährt über die Anmeldung im Marktstammdatenregister von der Inbetriebnahme, die Betreiber müssen sich also nicht selbst um den Zählertausch kümmern.
Anschluss über normale Steckdose
Seit Dezember 2025 gilt für Balkonkraftwerke eine eigene Produktnorm mit der Bezeichnung VDE 0126-95. Sie legt verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte technisch ausgeführt sein müssen und wie sie an das heimische Stromnetz angeschlossen werden sollen. Demnach dürfen die Geräte in eine normale Haushaltssteckdose gesteckt werden. Wichtig: Nicht zulässig ist der Anschluss über eine Mehrfachsteckdose. Die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten müssen daher mindestens fünf Meter lang sein. Diese Leitung muss der Hersteller bereitstellen.
Einspeiseleistung maximal 800 Watt
Pro Haushalt darf höchstens ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden, es besteht meist aus zwei Solarmodulen. Die neue Produktnorm regelt, dass die Einspeiseleistung über den Wechselrichter höchstens 800 Watt betragen und die Leistung der Solarmodule bei Schuko-Anschluss bei maximal 960 Watt liegen darf. Bei höheren Leistungen von bis zu 2000 Watt - etwa durch Installation von drei bis vier Solarmodulen - ist eine Energie-Steckvorrichtung (z.B. ein Wieland-Stecker) notwendig. Die Installation muss ein Elektriker vornehmen.
Neue Produktnorm bietet mehr Klarheit
Für Verbraucher bedeutet die neue VDE-Norm mehr Sicherheit, da die Hersteller bestimmte Vorgaben, unter anderem auch zur mechanischen Sicherheit, also etwa der Statik, einhalten müssen. Allerdings werde die neue Norm wohl zu höheren Anlagenpreisen führen, so die Verbraucherzentrale. Kleine Anbieter, die sich das Zertifizierungsverfahren nicht leisten können, drohen demnach vom Markt zu verschwinden. Und auch gebrauchte Solarmodule kommen bei Balkonkraftwerken künftig wohl nicht mehr zum Einsatz, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Ein Stecker-Solargerät mit 400 Watt Leistung ist derzeit bereits ab etwa 200 Euro erhältlich, für ein 800-Watt-Komplettset sollte man mit etwa 400 bis 500 Euro rechnen. Beim Kauf eines Balkonkraftwerks wird - wie bei allen PV-Anlagen - keine Mehrwertsteuer fällig.
Balkonkraftwerk mit Speicher: Vor- und Nachteile
Stecker-Solargeräte mit Batteriespeicher sind deutlich teurer, ermöglichen dafür aber, den selbst produzierten Strom auch abends zu nutzen. Bei einem Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung sollte der Speicher über eine Kapazität von etwa 1 bis 2 Kilowattstunden verfügen. Komplettsets mit passendem Speicher gibt es ab etwa 850 Euro. Zu bedenken ist, dass der Speicher Platz auf dem Balkon benötigt - Form und Maße ähneln ungefähr denen eines klassischen Desktop-PCs (circa 35 x 30 x 20 Zentimeter), variieren aber je nach Speicherkapazität.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Experten schätzen, dass ein Haushalt mit einem Balkonkraftwerk rund 10 bis 20 Prozent seines Stroms selbst produzieren kann, mit einem Batteriespeicher ist es gut ein Drittel mehr. Wie viel Strom erzeugt wird, hängt von der Ausrichtung der Anlage und von den jährlichen Sonnenstunden in der Region ab. Optimal sind eine Ausrichtung nach Süden und ein Winkel von etwa 30 Grad.
Stecker-Solargeräte sind langlebig und können häufig 20 Jahre und länger genutzt werden, daher lohnt sich die Anschaffung fast immer. Je nach Standort und Nutzungsverhalten kann es nur etwas länger dauern, bis man die Investition wieder heraus hat. Ein Beispiel: Mit einem 800-Watt-Gerät lassen sich - je nach Ausrichtung - rund 600 bis 800 Kilowattstunden Strom im Jahr produzieren. Bei einem Strompreis von 35 Cent spart man so jährlich zwischen 210 und 280 Euro. Damit rechnet sich die Anschaffung bereits nach wenigen Jahren. Eine Einschätzung, wie viel Strom sich an einem bestimmten Standort produzieren lässt, liefert der Steckersolar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Wo gibt es Zuschüsse für Stecker-Solargeräte?
In einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks. So übernimmt Hamburg seit Oktober 2025 bei Haushalten mit geringen Einkommen bis zu 90 Prozent der Kosten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bis zu 500 Euro Zuschuss - allerdings können nur Mieter eine Förderung beantragen, für Eigentümer sind die Mittel bereits verbraucht.
In Niedersachsen fördern einige Städte und Kommunen die Anschaffung: So erhalten etwa Mieter in Lüneburg und Braunschweig einen Zuschuss von bis zu 350 Euro. In mehreren weiteren Städten - darunter in Göttingen, Jever, Hildesheim und Oldenburg - gab es ebenfalls Zuschüsse, die Fördertöpfe sind aber derzeit ausgeschöpft. In Schleswig-Holstein gibt es kein Förderprogramm für Balkonkraftwerke mehr.
Vermieter können Balkonkraftwerk nicht untersagen
Mietrechtlich gelten die Mini-Solaranlagen seit 2024 als "privilegierte bauliche Veränderungen". Vermieter können der Anbringung nur in Ausnahmefällen widersprechen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen die Installation grundsätzlich erlauben. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es darüber hinaus weitere Vorgaben geben.
Antworten auf weitere Fragen rund um den Betrieb von Stecker-Solargeräten gibt die Verbraucherzentrale.