BAföG: Wer bekommt es und was ändert sich?
Die staatliche Förderung soll Schüler und Studierende unterstützen, wenn die Eltern dies nicht können. Für 2027 ist geplant, die BAföG-Sätze zu erhöhen. Wie viel Geld soll es geben und wer hat darauf Anspruch?
Die Zahl der BAföG-Empfänger ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Etwa elf bis zwölf Prozent der Studierenden in Deutschland erhalten derzeit BAföG - im Schnitt etwa 650 bis 680 Euro im Monat. Experten vermuten, dass der bürokratische Aufwand vielen so hoch erscheint, dass sie auf die staatliche Unterstützung lieber verzichten. Zudem sorgen sich viele vor den Schulden, denn das erhaltene Geld muss teilweise zurückgezahlt werden.
BAföG: Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Um BAföG - die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz - zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive (auch EU-Bürger, die seit Längerem in Deutschland wohnen)
- Besuch einer Berufsfachschule oder Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz. Für ein Auslandsstudium gibt es das spezielle Auslands-BAföG.
- Es handelt sich um eine Ausbildung bzw. ein Studium in Vollzeit.
- Das Alter bei Aufnahme des Studiums liegt unter 45 Jahre.
- In der Regel wird nur ein erstes Studium und kein Zweitstudium unterstützt.
- Die eigenen Mittel oder das Einkommen der Eltern reichen nicht aus, um das Studium zu finanzieren.
Wer bekommt wie viel?
Wie viel BAföG der oder die Studierende erhält, hängt meist vor allem vom Einkommen der Eltern ab. Ist es zu hoch oder überschreiten die eigenen Einnahmen bestimmte Grenzen, besteht kein oder nur ein geringerer Anspruch auf BAföG. Dabei gelten allerdings verschiedene Freibetragsgrenzen. Ihren Anspruch können Studierende über den BaföG-Rechner auf der durch die Bundesländer erstellten Website BaföG digital prüfen. Dort kann man den BAföG-Antrag auch online stellen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 992 Euro monatlich. Diese Summe setzt sich aus einem auf 475 Euro festgelegten Grundbedarf, einer Wohnkostenpauschale von 380 Euro sowie einem Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 137 Euro zusammen. Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen und bei diesen familienversichert sind, erhalten demnach höchstens 534 Euro. Für Studierende mit eigenen Kindern und ältere Studierende über 30 Jahre gelten andere Sätze.
Wohnkostenpauschale soll 2027 steigen
Der Bund plant, die Wohnkostenpauschale ab April 2027 auf 440 Euro zu erhöhen. Diese Anpassung sollte ursprünglich bereits bis zum Wintersemester 2026/2027 erfolgen. Auch der Grundbedarf soll in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/2028 und erneut ein Jahr später an das Niveau der Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) angepasst werden.
Rückzahlung ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt
Bei der Förderung handelt es sich zur Hälfte um einen reinen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung ist erst Jahre nach dem Studienabschluss fällig - meist sind die Empfänger dann bereits fest im Arbeitsleben angekommen. Die Rückzahlung ist zudem auf höchstens 10.010 Euro gedeckelt und kann bequem in Raten abgezahlt werden. Alternativ kann man den Studienkredit auf einen Schlag ablösen: Dann gibt es einen Nachlass von 21,5 Prozent beziehungsweise eine Ersparnis von 2.150 Euro.
Schüler-BAföG ist rückzahlungsfrei
Wer noch oder wieder zur Schule geht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schüler-BAföG. Auch hier spielt vor allem das Einkommen der Eltern eine Rolle. Neben Schülern an Berufsfachschulen können es auch Schüler allgemeinbildender Schulen erhalten, sofern sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Das Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.