Kommunalwahl: AfD-Politiker Sichert darf endgültig nicht antreten
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in letzter Instanz entschieden, dass der AfD-Politiker Martin Sichert nicht bei der Kommunalwahl antreten darf. Sichert wollte eigentlich für das Landratsamt in Friesland kandidieren.
Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte im Juli die Verfassungstreue des AfD-Politikers angezweifelt. Gegen seinen Ausschluss hatte Sichert zunächst einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht, der vom Gericht abgelehnt wurde. Genauso hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) als höhere Instanz entschieden. "Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar", teilte das OVG mit. Es begründete die Entscheidung damit, dass ein ausgeschlossener Bewerber erst nach der Wahl Einspruch dagegen einlegen könne.
Keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit des Ausschlusses
Durch dieses Verfahren solle "der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden", heißt es in einer Mitteilung des OVG. Der Beschluss sage aber nichts darüber aus, ob der Ausschluss Sicherts rechtmäßig war. Neben Sichert hatten drei weitere AfD-Politiker dagegen geklagt, nicht bei der Wahl zugelassen worden zu sein. Stephan Bothe wollte für das Amt des Landrats in Lüneburg kandidieren. Justin Vogel wollte sich als Bürgermeister für Herzberg zur Wahl stellen. Auch sie hat das OVG endgültig nicht zur Wahl zugelassen.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße, der für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven antreten wollte, ist mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gescheitert. Unklar ist, ob in seinem Fall auch noch eine OVG-Entscheidung zu erwarten ist.
Vorwurf gegen Sichert: Weltbild der "Neuen Rechten"
Bei Sicherts Ausschluss von der Kommunalwahl am 13. September war der Wahlausschuss einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums gefolgt. Demzufolge habe eine verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus festgestellt werden können. Auch sei bei Sichert ein ethnopluralistisches Weltbild erkennbar. Der Ethnopluralismus sei das zentrale Konzept der verfassungsschutzrelevanten sogenannten Neuen Rechten. Zudem könne bei ihm eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit beziehungsweise eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vermutet werden.
AfD in Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Weil Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte nach der Wahl Beamte auf Zeit werden, muss feststehen, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Wenn der zuständige Wahlausschuss daran zweifelt, kann er die Kommunalaufsicht einschalten, die auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen darf. Insgesamt wird die AfD in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wehrt sich dagegen juristisch.
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