Kommunalwahl: AfD-Politiker Bothe darf endgültig nicht antreten
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in letzter Instanz entschieden, dass der AfD-Politiker Stephan Bothe nicht bei der Kommunalwahl antreten darf. Bothe wollte eigentlich für das Amt des Landrats in Lüneburg kandidieren.
Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte im Juli die Verfassungstreue des AfD-Politikers angezweifelt. Gegen seinen Ausschluss hatte Bothe zunächst einen Eilantrag am Verwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht, der vom Gericht abgelehnt wurde. Genauso hat nun auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) als höhere Instanz entschieden. "Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar", teilte das OVG mit. Es begründete die Entscheidung damit, dass ein ausgeschlossener Bewerber erst nach der Wahl Einspruch dagegen einlegen könne.
Keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit des Ausschlusses
Durch dieses Verfahren solle "der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden", heißt es in einer Mitteilung des OVG. Der Beschluss sage aber nichts darüber aus, ob der Ausschluss Bothes rechtmäßig war. Neben Bothe hatten drei weitere AfD-Politiker dagegen geklagt, nicht bei der Wahl zugelassen worden zu sein. Martin Sichert wollte für das Amt des Landrats in Friesland kandidieren. Justin Vogel hatte sich als Bürgermeister für Herzberg zur Wahl stellen wollen. Auch sie hat das OVG endgültig nicht zur Wahl zugelassen.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße, der für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven antreten wollte, ist mit seinem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg gescheitert. Unklar ist, ob in seinem Fall auch noch eine OVG-Entscheidung zu erwarten ist.
AfD in Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Weil Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte nach der Wahl Beamte auf Zeit werden, muss feststehen, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Wenn der zuständige Wahlausschuss daran zweifelt, kann er die Kommunalaufsicht einschalten, die auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen darf. Insgesamt wird die AfD in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wehrt sich dagegen juristisch.
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