Wahlausschüsse zweifeln Verfassungstreue an: Eine Einordnung
Wer Bürgermeister oder Landrat werden will, muss verfassungstreu sein. Das Thema schlägt aktuell Wellen in Niedersachsen: Vor der Kommunalwahl stehen mehrere AfD-Politiker auf dem Prüfstand.
Ein AfD-Kandidat aus dem Landkreis Friesland darf nicht zur Landratswahl antreten. In Hannover hingegen wird eine AfD-Oberbürgermeister-Kandidatin zugelassen. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Angelika Henkel aus der Redaktion Landespolitik im NDR Niedersachsen ordnet die aktuellen Entwicklungen ein.
Die AfD sieht sich undemokratisch behandelt. Aber es gibt ja ein Gesetz, in dem der Landtag die neue Regel beschlossen hat. Was sind die Hintergründe dafür?
Angelika Henkel: In Niedersachsen gibt es seit Langem eine Regel: Hauptverwaltungsbeamte wie eine Bürgermeisterin müssen garantiert auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Neu ist, dass seit diesem Frühjahr beim Verfassungsschutz angefragt werden darf, wenn es Aufklärungsbedarf gibt, ob ein Kandidat womöglich nicht verfassungstreu ist. Man stelle sich vor: Ein Landrat, ein Beamter auf Zeit, hetzt gegen Ausländer, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten - das soll vermieden werden. Deshalb gibt es die Prüfung, neuerdings mit der Expertise des Verfassungsschutzes. Die AfD unterstellt der Behörde ja, unlauter und interessensgelenkt gegen die Partei zu arbeiten, andere werden sagen: Diese Behörde hat in unserer Demokratie den Auftrag, Extremisten jeglicher Art zu beobachten.
Aber jetzt sind landesweit offenbar mehrere AfD-Kandidaten betroffen. Und eine Person, die den "Reichsbürgern" nahe stehen soll. Das klingt schon nach einer Regel, die AfD-Politiker davon abbringen soll, sich zur Wahl zu stellen.
Henkel: Es gibt da eine wichtige Unterscheidung: Von so einer Prüfung betroffen sind allein Kandidaten für Ämter als Hauptverwaltungsbeamte. Nicht betroffen sind Menschen, die für Gemeinderäte, Stadträte oder für den Kreistag kandidieren - denn da geht es um das Mandat als Ratsmitglieder und nicht als Beamte. Amt und Mandat, das sind verschiedene Dinge. Die AfD ist wie CDU oder SPD nicht verboten: Kommunalpolitiker kandidieren und werden von Wählern gewählt. Das ist auch weiterhin so.
Sind denn nur AfD-Politiker von der Prüfung betroffen?
Henkel: Es hätte auch andere treffen können. Die Liste von als extremistisch eingestuften Parteien und Organisationen ist 15 Seiten lang. Da stehen mehrere Antifa-Gruppen genauso drauf wie als linksextrem eingestufte kurdische Gruppen oder andere als extremistisch eingestufte Bewegungen.
Heißt das, jegliche Mitglieder von diesen aufgelisteten als extremistisch eingestuften Organisationen dürfen nicht Bürgermeister werden?
Henkel: Es ist immer eine Einzelfallprüfung. Bei dem Kandidaten in Friesland hat der Verfassungsschutz auch dargelegt, was der in sozialen Medien gepostet hatte. Das hat den Wahlausschuss offenkundig überzeugt. Die Beschränkung des passiven Wahlrechts ist zweifelsohne ein scharfes Schwert, deshalb kritisiert die AfD es auch vehement. Allerdings: An der Verfassungstreue darf es bei Beamten wie Bürgermeistern auch keine Zweifel geben. Sie wird daher überprüft - entweder vor der Wahl, bei der Kandidatur oder hinterher, sollte die Person tatsächlich in das Amt gewählt worden sein. Irgendwann steht diese Überprüfung an. Sollte jemand jetzt abgelehnt werden und hinterher erfolgreich vor einem Gericht dagegen klagen, wird die Wahl an dem Ort wiederholt - so hat es der Landeswahlleiter erklärt.
In Deutschland ist so eine Wahl klar geregelt. Die Gründer der Bundesrepublik haben sich viele Gedanken gemacht. Werden diese Werte nun verwässert, indem der Verfassungsschutz einen enormen Einfluss bekommt?
Henkel: Die Entscheidung, wer zugelassen wird und wer nicht, die trifft nicht der Verfassungsschutz, das Ministerium oder die Regierung, sondern die treffen örtliche Wahlausschüsse. Bisher mussten die ehrenamtlichen Mitglieder selbst gerichtsfeste Beweise finden, wenn sie Zweifel an Kandidaten hatten. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der Unterschied zu früher ist, dass sie jetzt Informationen vom Verfassungsschutz erbitten und die Behörde Auskunft erteilen darf. Diese Wahlausschüsse arbeiten unabhängig und weisungsfrei - im Landkreis Friesland hat sich der Ausschuss gegen den Kandidaten entschieden, in Hannover darf die Kandidatin aber antreten.