Wasser sparen: Diese Regeln gelten in Niedersachsens Kommunen
Stand: 07.08.2026 13:03 Uhr
Wegen niedriger Grundwasserstände und trockener Böden rufen niedersächsische Städte und Landkreise zum Wassersparen auf. Vielerorts müssen Gartenbesitzer etwa beim Gießen und Rasensprengen auf die Uhr schauen.
Während einige Städte und Landkreise zum Wassersparen ermahnen, haben mehrere Kommunen Entnahmeverbote ausgesprochen. Diese sogenannten Allgemeinverfügungen sollen dafür sorgen, dass Wasser effektiver für die Beregnung von Feldern eingesetzt wird.
Hier gelten Allgemeinverfügungen zum Wassersparen:
Beide rufen zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Zudem wird das Rasensprengen ab Freitag verboten. Zwischen 12 und 18 Uhr soll das Bewässern von Garten und Rasenflächen verboten werden. Das gilt auch für Wasser aus Brunnen. Auch das Befüllen von Pools sollte vermieden werden.
Der Trink- und Abwasserverband (TAV) untersagt per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für bestimmte Zwecke. Dazu gehören etwa das Befüllen von Pools, das Bewässern von Rasenflächen sowie land- und forstwirtschaftlicher Flächen oder Feuerwehrübungen. Die Beregnung von Gärten, Kleingärten, Grünflächen und Parkanlagen sowie das Gießen einzelner Pflanzen (außer Rasen) bleibt laut TAV weiterhin zulässig.
In Braunschweig hat die Stadt Mitte Juli verfügt, dass der Einsatz von Beregnungskanonen und Rasensprengern täglich in der Zeit von 12 Uhr bis 18 Uhr - bei Temperaturen von mehr als 20 Grad schon ab 11 Uhr - untersagt sind. Das gilt laut Stadt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Die Stadt Braunschweig mahnt zu einem sparsamen Umgang mit Wasser und Trinkwasser. Es solle unbedingt vermieden werden, Grünflächen in der größten Tageshitze zu sprengen, teilte die Stadt mit. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, so die Stadt.
In Delmenhorst ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen oder Schläuchen zur Bewässerung grundsätzlich verboten. Darauf hat der städtische Fachdienst Umwelt bereits während vergangener Hitzeperioden hingewiesen. Das Entnahmeverbot diene vor allem dem Schutz von Gewässern und deren Ökosystemen. Eine anhaltende Wasserentnahme könnte zur Austrocknung und damit zum Absterben von Flora und Fauna führen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Im Landkreis Gifhorn gilt seit 2023 eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Das bedeutet, dass kein Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen oder Gräben entnommen werden darf. Dieses Verbot gilt dem Landkreis zufolge ganzjährig bis auf Widerruf. Erlaubt bleibt hingegen die Bewässerung mit Grundwasser, zum Beispiel mit angemeldeten Gartenbrunnen oder mit Wasser aus der Trinkwasserversorgung.
Im Landkreis Goslar ist seit dem 1. Mai die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und dem Grundwasser eingeschränkt. Von 10 bis 18 Uhr ist es verboten, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie öffentliche und private Grünflächen mit Grundwasser aus Brunnen und Wasser aus Oberflächengewässern zu beregnen und bewässern. Die Regel gilt bis zum 30. September.
Im Landkreis Göttingen ist es seit dem 31. Juli verboten, Wasser aus Flüssen und Bächen zu entnehmen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis veröffentlicht. Ausnahmen sind die Flüsse Weser, Werra und Fulda. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Verbot gilt vorerst bis zum 30. September.
In der Stadt Göttingen ist seit dem 1. August die Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen verboten. Garten- und Grünflächen dürfen außerdem zwischen 10 und 19 Uhr - wenn viel Wasser verdunstet - nicht mit entnommenem Grundwasser bewässert werden. Diese Regel gilt bis Ende September.
Seit dem 1. Juni bis zum 30. September ist in Hannover und Region die Beregnung ab einer Temperatur von 27 Grad untersagt. Die Temperaturen werden an einer Wetterstation am Flughafen gemessen. Das Verbot gilt in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für private und öffentliche Flächen - auch für die Landwirtschaft. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Seit dem 2. Juli verbietet der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab einer Temperatur von 25 Grad das Beregnen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen 12 und 18 Uhr. Ab Windgeschwindigkeiten von acht Metern pro Sekunde (Windstärke 5) darf unabhängig von der Temperatur nicht beregnet werden. Private Schwimmbecken mit mehr als 500 Litern Fassungsvermögen dürfen unabhängig von Temperatur und Windgeschwindigkeit nicht befüllt werden.
Der Landkreis Lüneburg hat seine bestehenden Regeln zur Feldberegnung noch einmal verschärft: Von 10 bis 22 Uhr ist es bei einer Temperatur ab 28 Grad verboten, landwirtschaftliche Flächen zu beregnen. Dies gilt auch ab Windstärke 5.
Seit dem 11. Juli gilt eine Allgemeinverfügung des Landkreises, die eine Beregnung von öffentlichen und privaten Grundstücken einschränkt. Ab einer Temperatur von 24 Grad ist es untersagt, zwischen 14 und 19 Uhr Grünflächen in Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen zu beregnen. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Der Landkreis bittet außerdem darum, insbesondere in der Zeit von 14 bis 22 Uhr kein Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz für private Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September.
In Salzgitter gilt seit 2025 eine Allgemeinverfügung, die in jedem Jahr vom 1. Mai bis zum 30. September gilt. Diese Allgemeinverfügung besagt, dass zwischen 10 Uhr und 18 Uhr bei einer Temperatur ab 20 Grad Celsius die Wasserentnahme aus Brunnen und Oberflächengewässern untersagt ist. Land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball- und Golfplätze dürfen in diesem Zeitraum ebenfalls nicht beregnet oder bewässert werden.
Die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz ist bis auf Weiteres untersagt für die Beregnung und Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen, das Befüllen von Pools und Schwimmbecken, Autowaschen und sonstige nicht notwendige Wasserverwendungen. Erlaubt ist lediglich die sparsame Nutzung mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne). Der Landkreis weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern geahndet werden können.
Im Landkreis Wolfenbüttel ist die Wasserentnahme seit dem 24. Juli eingeschränkt. Bis zum 30. September darf aus Oberflächengewässern kein Wasser entnommen werden, um Flächen und Pflanzen zu bewässern. Außerdem ist das Bewässern von Grünflächen und Ackerflächen sowie Sportanlagen zwischen 10 und 18 Uhr untersagt.
Landkreise rufen zur Achtsamkeit auf
Statt Verbote zu verhängen, rufen einige Landkreise zum achtsamen Umgang mit Wasser auf. Ziel ist es, das zur Verfügung stehende Wasser effektiv und sparsam zu nutzen.
Empfehlungen zum Wassersparen:
Der Landkreis weist angesichts der Trockenheit darauf hin, dass es verboten ist, Wasser aus Bächen oder Flüssen zu entnehmen. Das würden trotzdem immer wieder Menschen machen, um Beete oder Rasen zu gießen - oft würden dafür auch Pumpen genutzt. Der Landkreis weist darauf hin, dass das Abpumpen mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Erlaubt sei lediglich das Abschöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie zum Beispiel einer Gießkanne. Das gilt laut Behörde nicht nur in Trockenperioden und Niedrigwasserzeiten, sondern dauerhaft. Der Landkreis Harburg appelliert außerdem grundsätzlich, sorgsam mit Wasser umzugehen.
Die Stadt Braunschweig mahnt zu einem sparsamen Umgang mit Wasser und Trinkwasser. Es solle unbedingt vermieden werden, den Garten in der größten Tageshitze zu sprengen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Verdunstungsarme Bewässerungssysteme werden empfohlen.
Der Landkreis Diepholz hatte bereits während der Hitzewelle Ende Juni zum Wassersparen aufgerufen. Um Verdunstungsverluste zu vermeiden, empfiehlt der Landkreis, zwischen 11 und 17 Uhr auf Beregnung zu verzichten.
Der Landkreis appelliert, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihren Wasserverbrauch gering zu halten und beispielsweise auf Rasensprengen oder das Befüllen von Pools zu verzichten.
Nach Angaben des Landkreises besteht derzeit keine Wasserknappheit. Sollte die Hitze allerdings länger anhalten, könnte wieder eine Allgemeinverfügung erlassen werden, teilte der Landkreis mit. Generell gelte aber die Empfehlung, Wasser sparsam zu nutzen.
Auf seiner Webseite appelliert der Landkreis an die Bürgerinnen und Bürger, vor allem in Zeiten mit zunehmenden Trockenperioden verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Das betreffe sowohl die Landwirtschaft als auch jede Einzelperson im Alltag, etwa bei der Gartenbewässerung.
Aktuell gilt kein allgemeines Beregnungsverbot im Landkreis Nienburg. Die Behörden hatten aber bereits bei der Hitzewelle Ende Juni zu einem sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen. Aktuell befinden sich die Grundwasserstände auf einem sehr niedrigen Niveau, heißt es auf der Webseite des Landkreises. Um Verdunstungsverluste zu vermeiden, empfiehlt der Landkreis auf Basis seiner Beregnungsampel, in den kommenden Tagen zwischen 11 und 17 Uhr auf Beregnung zu verzichten.
Noch gibt es im Landkreis Verden keine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme von Wasser. Damit es auch nicht dazu kommt, ruft der Landkreis seine Bürgerinnen und Bürger vor allem in Trockenperioden dazu auf, den eigenen Wasserverbrauch zu reduzieren. So rät der Landkreis dazu, den Garten vorwiegend mit Grund- oder Regenwasser zu wässern und im Haushalt das Wasser abzustellen, wenn es nicht benötigt wird - etwa beim Zähneputzen.
Grundwasserstände im landesweiten Überblick
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist für das kontinuierliche Monitoring der Grundwasserstände zuständig. Landesweit gibt es mehr als 1.000 Messstellen. Hier die Daten im Überblick.
Trinkwasserversorgung in Niedersachsen gesichert
Trotz Hitze und Trockenheit bleibt die Trinkwasserversorgung weiter gesichert, wie die Betreiber der Harzwasserwerke mitteilten. Dabei sei nicht der Füllstand einzelner Talsperren entscheidend, sondern das Zusammenspiel zwischen Talsperren und Grundwasserwerken sowie eine vorausschauende Bewirtschaftung der Anlagen, so ein Sprecher. Täglich beziehen rund zwei Millionen Menschen in Niedersachsen und Bremen das Wasser der Harzwasserwerke. Auch der Oldenburgisch-Osfriesische Wasserverband (OOWV), der täglich mehr als eine Million Menschen mit Wasser versorgt, spricht davon, dass es derzeit keine Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung gebe.
Wie steht es um Grundwasserstress und Wassermangel? Welche Auswirkungen hat das und was tun Land und Kommunen dagegen?
Wassersparen ergibt immer Sinn
Doch auch wenn es um das Trinkwasser derzeit gut bestellt ist: Ein sparsamer Umgang mit Wasser sei nie verkehrt, um die Ressourcen grundsätzlich zu schützen, sagt ein Sprecher des OOWV. Insbesondere beim Rasensprengen sollten sich Menschen des hohen Verbrauchs bewusst sein. Zum Vergleich: Der tägliche Durchschnittsverbrauch eines Menschen liegt in Deutschland etwa bei 125 Litern - ein Rasensprenger verbraucht dagegen in einer Stunde 800 Liter Wasser. In Norddeutschland ist es derzeit generell zu trocken - der Großteil der Böden leidet unter Trockenstress. Das zeigen Daten des Deutschen Wetterdienstes.
News aus deiner Region - jetzt auch direkt per WhatsApp