Wichtig: Was müssen Sie beachten?
Wählen kann nur, wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer bis zum 23. August 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte daher stutzig werden - und prüfen, ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist. Die Wählerverzeichnisse können zwischen dem 24. und dem 28. August 2026 bei Ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde eingesehen werden. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde auf. Wer noch nicht eingetragen ist, kann bis zum 28. August 2026 eine Berichtigung beantragen.
Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung hat, wird nur am Ort der Hauptwohnung ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wer am Wahltag verhindert ist, sollte die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen und den Wahlbrief so absenden, dass er auch fristgerecht bei der zuständigen Kommune eingeht.
Die Informationen stammen vom Landeswahlleiter Niedersachsen.
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