Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Menschen mit deutschem Pass oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach deutschem Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden beziehungsweise Samtgemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel von Amts wegen eingetragen - allerdings nur, wenn sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde rechtzeitig anzumelden.
Die Informationen stammen vom Landeswahlleiter Niedersachsen.
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