AUDIO: Kommunalwahl Niedersachsen 2026: Was ist ein Rat? (3 Min)
Räte in Niedersachsen: Die wichtigste Volksvertretung vor Ort
Stand: 19.08.2026 09:28 Uhr
Die verschiedenen Räte in Niedersachsen treffen zentrale Entscheidungen. Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte bestimmen über Bauprojekte, Gebühren und Zuschüsse. Sie werden alle fünf Jahre gewählt.
von Bertil Starke
Räte legen fest, ob ein neues Feuerwehrhaus gebaut wird, ein Sportplatz oder ein Spielplatz entstehen soll. Auch neue Baugebiete gehen oft auf einen Ratsbeschluss zurück. Die Politikerinnen und Politiker haben also einen großen Einfluss auf den Alltag der Menschen. Doch wer sitzt eigentlich im Rat? Und was darf er entscheiden? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Ein Rat ist die gewählte Vertretung einer Stadt oder Gemeinde. In einer Stadt heißt er oft Stadtrat, in einer Gemeinde Gemeinderat. In einer Samtgemeinde heißt er Samtgemeinderat. Der Rat ist das wichtigste Organ der Kommune. Manche Gemeinden richten zusätzlich einen Ortsrat für einzelne Ortschaften ein. Größere Städte können für ihre Stadtbezirke einen Stadtbezirksrat einrichten. Beide vertreten die Interessen ihrer Ortschaft oder ihres Bezirks.
Der Rat entscheidet über zentrale Themen einer Kommune. Dazu gehört der Haushalt: Der Rat kann den Bau einer Kita oder einer Schule beschließen oder für die Feuerwehr ein neues Einsatzfahrzeug bestellen. Wenn ein Neubaugebiet entsteht, entscheiden darüber auch die Ratsfrauen und Ratsherren. Sie legen außerdem Gebühren fest, etwa für Abwasser oder die Straßenreinigung.
Im Rat sitzen die gewählten Ratsmitglieder. Sie heißen offiziell Ratsfrauen und Ratsherren. Kommunen haben je nach Größe sechs bis 66 Ratsmitglieder. Je kleiner die Kommune, desto geringer ist die Zahl der Ratsmitglieder. Sie arbeiten ehrenamtlich, nicht hauptberuflich. Sie bekommen eine Entschädigung für Aufwand, aber kein Gehalt. Auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gehören zum Rat. Sie haben dort ein Stimmrecht.
Wählen dürfen Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Staaten. Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl insgesamt drei Stimmen. Die können einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten oder einer Liste gegeben werden. Die Stimmen können auch auf verschiedene Listen und Personen verteilt werden.
Kandidierende müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet wohnen. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates notwendig. Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen können die Kandidaten im Vorfeld für die Wahl vorschlagen.