Friesland: AfD-Politiker Sichert nicht für Landratswahl zugelassen
Martin Sichert (AfD) darf nicht als Kandidat zur Landratswahl im Landkreis Friesland antreten. Das hat der Wahlausschuss in Jever entschieden.
Der Kreiswahlausschuss des Landkreises stimmte am Dienstagabend mit 5:1-Stimmen gegen den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert. Damit folgte der Ausschuss einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums, sich den Kandidaten genauer anzuschauen. Grund sei seine Mitgliedschaft in der niedersächsischen AfD, die als rechtsextrem eingeschätzt werde.
Zweifel an Sicherts Verfassungstreue wegen Äußerungen
Außerdem lieferte das Innenministerium den Angaben zufolge zahlreiche Hinweise auf Sicherts Aktivitäten in den sozialen Medien. Im Rahmen der Einzelfallprüfung habe eine Vielzahl von Äußerungen ermittelt werden können, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen, heißt es im Votum des Innenministeriums zu Sichert, das dem NDR Niedersachsen vorliegt. Zunächst habe eine verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus festgestellt werden können. Auch sei bei Sichert ein ethnopluralistisches Weltbild erkennbar, heißt es in dem Votum weiter. Der Ethnopluralismus sei das zentrale Konzept der verfassungsschutzrelevanten sogenannten Neuen Rechten. Zudem könne bei ihm eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit beziehungsweise eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vermutet werden.
AfD-Politiker Sichert will gegen Entscheidung vorgehen
Sichert zeigte sich entsetzt über die Entscheidung des Wahlausschusses. In einem knapp zweiminütigen Video, das er am Dienstagabend in den sozialen Medien veröffentlichte, bezeichnete Sichert den Ausschluss als "Schande". Die Demokratie werde gefährdet, wenn Kandidaten vor Wahlen ausgeschlossen werden. Er sei absolut verfassungstreu, betonte er. Sowohl in dem Video als auch gegenüber dem NDR Niedersachsen kündigte Sichert an, mit allen juristischen Mitteln gegen den Ausschluss vorgehen zu wollen. Das allerdings ist erst nach der Kommunalwahl möglich - laut Gesetz per Einspruch beim neuen Kreistag oder Klage beim Verwaltungsgericht.
Frage der Verfassungstreue sei komplex
Das neue Kommunalwahlgesetz ermöglicht, bei Verdachtsfällen den Verfassungsschutz nach Erkenntnissen zu befragen. Der Niedersächsische Landtag hatte das Gesetz mit der Mehrheit von SPD und Grünen geändert. Als Beamte müssten Bürgermeister und Landräte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, so das Argument. Für Markus Steinmetz, Niedersachsens Landeswahlleiter, ist das neue Gesetz eine Art Hilfestellung für diejenigen, die diese schwierige Entscheidung bisher alleine fällen mussten: die ehrenamtlich besetzten Wahlausschüsse. "Die Frage der Verfassungstreue ist mitunter zu komplex, als dass ein Wahlausschuss alleine darüber entscheiden kann", sagte Steinmetz dem NDR Niedersachsen.
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