AfD-Politiker Bothe legt Einspruch gegen Wahlergebnis ein
Nach seinem Ausschluss von der Wahl zum Landrat im Landkreis Lüneburg hat der AfD-Politiker Stephan Bothe nach eigenen Angaben Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Der neue Kreistag muss darüber entscheiden, sobald er sich im November konstituiert hat. Bothe bezweifelte gegenüber dem NDR, dass der Kreistag ihm Recht geben werde. Sollte sein Einspruch abgelehnt werden, wolle er vor das Verwaltunsgericht Lüneburg ziehen. Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte im Juli die Verfassungstreue Bothes angezweifelt und ihn nicht als Kandidaten zur Landratswahl zugelassen. Eilanträge Bothes dagegen lehnten Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Lüneburg ab. Der AfD-Politiker kritisierte, dass eine inhaltliche Prüfung seiner Beschwerde nicht stattgefunden habe. Beide Gerichte hätten sich nicht mit dem aus seiner Sicht rechtswidrigen Wahlausschuss befasst.
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