CO2-Speicher unter dem Meer: Norddeutsche Länder sind skeptisch
Der Bundesrat hat am Freitag für die Bundesregierung eine Stellungnahme zu dem CO2-Speicher-Gesetzentwurf beschlossen. Darin hat sich die Mehrheit der Länder den Kritikpunkten aus dem Norden nicht angeschlossen.
Schleswig-Holstein und vor allem Niedersachsen wären von dem geplanten Gesetzentwurf zu CO2-Speichern besonders betroffen. Denn das Gesetz würde CO2-Speicher unter der Nordsee erlauben, zu einem Teil sogar im Bereich des Küstenmeeres. Die CO2-Speicherung wäre dann auch unter Meeresschutzgebieten wie unter dem Nationalpark Wattenmeer möglich - und zwar ohne dass das betreffende Bundesland dem zustimmen müsste. So steht es in dem Gesetzentwurf.
Schleswig-Holstein nur eingeschränkt dafür
Diesen Punkt sieht die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein kritisch. Schleswig-Holstein lehnt die CO2-Speicherung nicht grundsätzlich ab. Vielmehr soll sie dann möglich sein, wenn sich CO2-Emissionen bei der Produktion nicht vermeiden lassen, wie beispielsweise in der Zementindustrie. Für Gaskraftwerke dagegen sollten die Kohlendioxidspeicher nicht zulässig sein. Und auch das "überragende öffentliche Interesse", was der Gesetzentwurf der CO2-Speicherung zusprechen will, sollte nur eingeschränkt gelten, so die Position von Schleswig-Holstein.
Niedersachsen setzt auf CO2-Vermeidung
Auch die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen findet, dass zuerst alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen ausgeschöpft werden sollten. Und nur, wo CO2-Emissionen technisch nicht oder nur mit sehr großem Aufwand vermieden werden können, sollte die CO2-Speicherung möglich sein, wie in der Zementindustrie oder in der chemischen Industrie, heißt es aus der Staatskanzlei. Am Mittwoch hatten Vertreter des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) von Umweltminister Christian Meyer (Grüne) gefordert, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. Auch wenn sich der Bundesrat den Kritikpunkten aus dem Norden heute nicht angeschlossen hat, könnte der Gesetzentwurf noch während der parlamentarischen Beratungen im Bundestag geändert werden. Ende des Jahres soll das Gesetz beschlossen werden.