Nach Säuglingstod in Brunsbüttel: Fragen an Jugendamt und Politik
Ein erstes Urteil gegen die Eltern ist gefallen, die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurden eingestellt. Dennoch blieben Fragen zum Tod des Säuglings aus Brunsbüttel. Heute hat sich der Sozialausschuss des Landtages damit beschäftigt.
Dem FDP-Abgeordneten Heiner Garg ist es ernst. Weil nach der Berichterstattung über den Fall und den Prozess zu dem toten Baby aus Brunsbüttel noch Fragen offen geblieben waren, hatte er dafür gesorgt, dass der Sozialausschuss des Landtages sich damit beschäftigt. Das Mädchen Ashley aus Brunsbüttel wurde nur vier Monate alt. Dann starb es - offensichtlich verhungert. Die Eltern hatten das Kind vernachlässigt. Sie waren dem Jugendamt bekannt. Wie konnte es dazu kommen?
Fragen zum Umgang mit Fotos und anderen Hinweisen
In der Berichterstattung über den Prozess gegen die Eltern des Mädchens war mehrfach von Fotos die Rede, auf denen die vernachlässigte Wohnung der Familie zu sehen war. Angeblich habe das Jugendamt diese nicht angenommen - aus Datenschutzgründen, wie es hieß. Damit hatten die Medien offenbar die Darstellung des Richters oder auch der Mutter des Kindsvaters verkürzt wiedergegeben. Ein Missverständnis, sagt Landrat Thorben Schütt.
Landrat rechtfertigt Vorgehen der Jugendamts-Mitarbeiter
Im Anschluss an die Sitzung sagte der Landrat des Kreises Dithmarschen NDR Schleswig-Holstein, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes allen Hinweisen, die auf eine sogenannte Kindeswohlgefährdung hindeuteten, nachgegangen seien. Dabei klärte er entscheidende Details auf.
Die Fotos der vernachlässigten Wohnung sollen erstens vor der Geburt des später verstorbenen Säuglings aufgenommen worden sein, zweitens habe das Jugendamt die Fotos angesehen und schriftlich festgehalten, was darauf zu sehen war, und drittens sei es daraufhin tätig geworden und habe die Familie besucht. Zu dieser Zeit lebten dort zwei Kinder, Zwillinge. Man habe die Familie auch über mögliche Hilfsangebote informiert.
Die Bilder, von denen in der Presseberichterstattung die Rede war, die die Zustände in der Wohnung zeigten, hatten mit dem späteren Tod des Babys nichts zu tun. Thorben Schütt, Landrat des Kreises Dithmarschen
Langer Teil der Sitzung nicht öffentlich
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung kamen auch Mitarbeiter des Jugendamtes zu Wort. Sie stellten dem Vernehmen nach dar, wie sie im Einzelnen vorgegangen sind. Danach erklärten Landrat Schütt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter NDR Schleswig-Holstein noch einmal die Abläufe.
Demnach ist das Mädchen Ashley im Mai zur Welt gekommen. Im Juni hätten Mitarbeiter des Jugendamtes zweimal unangekündigt die Wohnung aufgesucht, aber niemanden angetroffen. Da sie aber verpflichtet sind, das Kind zu begutachten, entschieden sie sich, ihren Besuch anzukündigen. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt gerade mal vier Wochen alt. Die Mitarbeiter des Jugendamtes berichteten, dass sie keine Anzeichen der Verwahrlosung feststellen konnten. Damit habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, das Baby aus der Familie zu nehmen.
Vernachlässigung verschlimmerte sich
Anfang September soll die Lage in der Familie sich dann zugespitzt haben. Demnach hat die Mutter das Kind kaum noch gestillt. An einem Freitag Ende September 2025 starb Ashley. Die Mitarbeiter des Jugendamtes hatten für den darauffolgenden Dienstag bereits einen nächsten Besuch bei der Familie eingeplant. Zu spät.
Es geht ja am Ende darum, dass sich so ein tragischer Fall nicht wiederholen darf. Heiner Garg, FDP-Abgeordneter
Berichterstattung lag Missverständnis zugrunde
Landrat Schütt dankte dem Ausschuss dafür, dass er und seine Mitarbeiter den Fall aus ihrer Sicht schildern konnten. Er betonte, dass die Mitarbeiter auf jede Meldung, derzufolge das Kindeswohl in der Familie in Gefahr sein könnte, reagiert hätten. Spricht man mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes und dem Landrat, merkt man, dass der Tod des Säuglings bei ihnen Spuren hinterlassen hat.
Zwar habe man sich fachlich und rechtlich korrekt verhalten. Aber Landrat Schütt sagt auch: "Wir müssen selbstkritisch auf unsere Arbeit schauen. Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen." Dann schildert er, wie sie im Jugendamt technisch nachgerüstet, Mitarbeiter geschult, Fälle analysiert, das Deutsche Jugendinstitut herangezogen und einen Kinderschutztag geplant haben.
Garg: "Erstmal sacken lassen"
Die Stimmung der Abgeordneten im Sozialausschuss ist während des öffentlichen Teils der Sitzung ernst und konzentriert. Als der nicht öffentliche Teil endet und die Türen sich öffnen, wirken sie nachdenklich. Heiner Garg, auf dessen Initiative der Tagesordnungspunkt zurückgeht, will die Informationen erst einmal sacken lassen und mit dem, was bisher bekannt ist, vergleichen.
Die Kommunikation der Behörden bezeichnet er dabei als "etwas unglücklich", weil er gern früher erfahren hätte, dass die Fotos der verwahrlosten Wohnung nicht zurückgewiesen wurden, sondern dass mit ihnen gearbeitet worden ist.