Anspruch auf Informationen von Behörden: Rot-Grün einigt sich
Es war ein monatelanges Ringen, doch jetzt haben sich SPD und Grünen doch auf ein Transparenzgesetz geeinigt. Das hat der NDR aus Regierungskreisen erfahren. Bürger sollen einen rechtlichen Anspruch auf mehr Informationen von Behörden bekommen.
Während auf Bundesebene diskutiert wird, das Informationsfreiheitsgesetz wieder einzuschränken, will Niedersachsen nun doch ein solches einführen. Niedersachsen und Bayern gelten aus Sicht von Organisationen wie Transparency International bisher als die bundesweiten Schlusslichter, wenn es um den Zugang der Gesellschaft zu behördlichen Informationen geht. Die Grünen haben auf mehr Transparenz gedrängt, die SPD bleibt bis heute skeptisch.
Es soll ein Transparenzregister geben
Der Kompromiss fußt auf zwei Standbeinen: der Möglichkeit zu individuellen Anfragen ebenso wie ein Transparenzregister. Das geht aus dem Entwurf hervor, der dem NDR vorliegt. In dieses Register soll die Landesverwaltung künftig digital Vorgänge einstellen, die von öffentlichem Interesse sein könnten: Gesetze, Berichte, Bundesratsbeschlüsse und weitere Schriftstücke. Vieles davon ist allerdings bereits jetzt für Interessierte zugänglich, jedenfalls für jene, die wissen, wo sie suchen müssen.
Sorge vor "Querulanten"
Außerdem sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Organisationen Anfragen an Landesbehörden stellen dürfen, bei höherem Aufwand gegen Gebühren. In der Koalition besteht Sorge vor missbräuchlichen Anträgen - gemeint sind damit "Querulanten" oder auch mögliche Versuche, über komplexe Fragestellungen Verwaltungseinheiten lahm zu legen.
Weltpolitische Lage spielt eine Rolle
Besonderen Schutz vor Fragen soll die öffentliche Sicherheit und kritische Infrastruktur erhalten. Damit soll vorgebeugt werden, dass relevante sicherheitspolitische Informationen nicht in falsche Hände geraten - etwa in die Kreise ausländischer Geheimdienste.
Das steckt dahinter
Nachdem die Landtagsabgeordnete und Juristin Evrim Camuz (Grüne) ihre Vorstellungen bereits zu Beginn der Legislaturperiode beherzt in einen Gesetzentwurf gefasst hatte, ließ auch Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) einen eigenen Entwurf fertigen. Doch offenkundig wurden sich beide Seiten nicht einig. Der jetzt in der Staatskanzlei ausgehandelte Kompromiss soll nach Informationen des NDR noch in diesem Herbst über die beiden Fraktionen - also den gewählten Abgeordneten, nicht der Regierung - in den Landtag eingebracht werden.
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