Schüler filmen ohne Erlaubnis? Scharfe Debatte im Landtag
Dürfen Schulen bald Filmaufnahmen von Schülern im Unterricht nutzen - zu pädagogischen Zwecken und ohne Zustimmung von Schülern und Eltern? Dieser Unterpunkt im Gesetzesentwurf zur Sprachförderung wurde im Landtag diskutiert.
Dürfen Schülerinnen und Schüler ohne Einverständnis im Unterricht gefilmt werden? Dazu gab es am Mittwoch eine Debatte im Landtag. Auf der Tagesordnung stand der Gesetzentwurf zur Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern. Ein Teil des Entwurfs: Für pädagogische Zwecke sollen auch Videoaufnahmen der Schüler gemacht werden dürfen - auch ohne deren Einverständnis.
Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) betonte, es gebe strenge Vorgaben zur Verarbeitung von Ton- und Bilddaten. "Sie dürfen angefertigt werden, soweit und solange sie der pädagogischen Rückmeldung im konkreten Einzelfall des lehrplanmäßigen Unterrichts geeignet, erforderlich und angemessen sind."
Videoaufnahmen ohne Einwilligung? Kritik von Habersaat
Dafür bekam Stenke viel Gegenwind. Er halte die geplante Regelung für "hochproblematisch", sagte SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat. "Vielleicht gibt es für bestimmte Situationen gute pädagogische Gründe für Videoaufnahmen. Aber zwischen "pädagogisch sinnvoll" und "gegen den Willen eines jungen Menschen zulässig" liegt ein gewaltiger Unterschied", bemängelte er.
Rieke: Kein Freifahrtschein
"Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein", sagte auch Anne Rieke (FDP). "Wer Schülerinnen und Schüler zum Filmen verpflichtet, schafft ein gefährliches Machtgefälle." Freiheit und Privatsphäre in der Schule als sicherer Ort dürften nicht scheibchenweise verschwinden. "Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie diesen Passus streicht."
Krüger: "Gehen davon aus, dass wir nachjustieren müssen"
Tatsächlich lenkten die Regierungsparteien in diesem Punkt ein. Abgeordnete von CDU und Grünen betonten, dass man sich am Beginn des parlamentarischen Verfahrens befinde. "Wir gehen davon aus, dass wir nach der Anhörung nachjustieren müssen", sagte Malte Krüger (Grüne). Und Martin Balasus (CDU) betonte: "Wenn am Ende eine Lösung wie in Nordrhein- Westfalen (NRW) steht, wären wir zufrieden." In NRW ist das Filmen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht ohne deren ausdrückliche Einwilligung verboten.
Ab 2028 soll es verpflichtende Sprachtests geben
Vor der Debatte hatte Ministerin Stenke über den Gesetzentwurf zur Sprachförderung informiert. Schleswig-Holstein will einen verpflichtenden Sprachtest für Viereinhalbjährige einführen. Nach den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung soll das sogenannte EVI-Verfahren (Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige) im Schulgesetz verankert werden und ab 2028 landesweit gelten - für die Kinder, die 2029 eingeschult werden. "Eine gute frühkindliche Bildung ist die Basis für den späteren Bildungserfolg - und Sprache ist dabei der wichtigste Schlüssel", sagte Stenke.
Es geht auch um soziale Kompetenzen
Man wolle so auch Kinder erreichen, die keine Kita besuchen. Neben Sprache gehe es bei EVI auch um soziale Kompetenzen, Motorik und um mathematische Kompetenzen, so die Ministerin. "Sollte eine zusätzliche Sprachförderung nötig sein, ist die Teilnahme an der Förderung für das Kind verpflichtend." Das sei ein "Meilenstein für Förderung und Chancengerechtigkeit in unserem Land."
Schüler-ID geplant
Zugleich sollen auch ein zentrales Schülerverzeichnis und eine Schüler-ID eingeführt werden. Das diene dazu, den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen digital nachvollziehen zu können. Geschehen soll das - laut Stenke - ohne Rückschlüsse auf die Identität der Schülerinnen und Schüler ziehen zu können. Auch die Handynutzung an Schulen soll gesetzlich geregelt werden.