Landesjagdrecht: Jagd auf Wölfe und Nutrias soll erleichtert werden
Der Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz sieht vor, die Regeln zu lockern - etwa für Wölfe und Nutrias. Laut Grünen-Politikerin Backsen wird die sogenannte anlasslose Bejagung von Wölfen die Risszahlen allerdings nicht unbedingt senken.
Nach dem Willen der Landesregierung sollen Wölfe und Nutrias in Schleswig-Holstein einfacher gejagt werden dürfen. Ein Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen sieht vor, die Jagdregeln zu lockern.
Hintergrund: Der Bund hatte den Wolf im März ins Bundesjagdrecht aufgenommen, nachdem der Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene herabgestuft worden war. Der Wolf kann nun in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober nach bestimmten Vorgaben einfacher gejagt werden. "Wir müssen unser Landesjagdgesetz an diese neue Rechtslage anpassen", sagte Rixa Kleinschmit, die umweltpolitische Sprecherin der CDU.
Weidetiere schützen - Deiche schützen
Bei der geplanten Änderung geht es darum, Weidetiere im Land zu schützen. Niemand stelle infrage, dass der Wolf in Schleswig-Holstein wieder seinen Platz habe, sagte Kleinschmit. "Aber Weidetiere sind auch Tiere. Unsere Nutztiere sind die Grundlage unserer heimischen Landwirtschaft." Es gehe auch um Küstenschutz, also darum, die Schafe zu schützen, die die Deiche stabil halten.
Was soll sich ändern?
- Bisher regelte das Naturschutzrecht, ob und wann Wölfe geschossen werden durften. Die Regeln waren streng. Der Erhalt der Art stand über wirtschaftlichen Interessen. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdrecht im Frühjahr 2026 - und mit der geplanten Anpassung des Landesjagdgesetzes - soll eine gezielte Bejagung möglich sein. Vom 1. Juli bis 31. Oktober darf eine bestimmte Zahl von Wölfen geschossen werden, um unkontrolliertes Wachstum zu verhindern. In besonders ausgewiesenen Weidegebieten soll der Abschuss von Wölfen außerdem erleichtert werden - auch außerhalb der Jagdzeit.
- Nutrias unterliegen in Schleswig-Holstein bereits dem Jagdrecht und dürfen ganzjährig gejagt werden. Es gilt jedoch bisher ein strikter Elterntierschutz. Laut Bundes- und Landesjagdgesetz war es streng verboten, Elterntiere zu schießen, die Jungtiere aufziehen. Künftig sollen Jäger Nutrias - auch die Elterntiere - zu jeder Jahreszeit schießen dürfen.
"Managementplan" für Wölfe
In der Vergangenheit hatte es wiederholt den Fall gegeben, dass Wölfe Nutztiere in Schleswig-Holstein gerissen hatten. Nach welchen Regeln ein Wolf geschossen werden darf, soll künftig in sogenannten Managementplänen festgeschrieben werden. Daran arbeite man aktuell, sagte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU). "Die werden wir dieses Jahr noch vorlegen."
Die Rückkehr des Wolfes stellt uns auch vor Herausforderungen. Deshalb gibt es immer einen Ausgleich zwischen Landnutzung und Naturschutz oder Artenschutz. Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU)
Bejagung von Nutrias soll einfacher werden
Und auch für die Bejagung von Nutrias sollen andere Regeln gelten. Sie breiten sich in Schleswig-Holstein rasant aus und verursachen laut Landesjagdverband Schleswig-Holstein schwere Schäden an Deichen, Ufern sowie in der Landwirtschaft und gelten als invasive Art. Deshalb soll die Bejagung von Nutrias, auch der Elterntiere, ganzjährig ermöglicht werden, vor allem um Deiche und Hochwasseranlagen besser zu schützen.
Redmann: Nicht jedes Mittel ist richtig
In der Debatte kritisierte Sandra Redmann (SPD), es gebe nicht genügend Daten zu den Schäden, die Wolf und Nutria verursachen. "Aus 'invasiv' folgt doch nicht automatisch: 'Jedes Mittel ist richtig'", sagte sie. Es gehe um das Spannungsverhältnis zwischen notwendigem Bestandsmanagement und Tierschutz.
Backsen: Gefahr durch Zerstörung der Rudelstruktur
Die anlasslose Bejagung von Wölfen senke die Risszahlen bei Weidetieren nicht unbedingt, sagte Silke Backsen (Grüne). "Das ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt, und mehrere Studien ziehen das in Zweifel." Die anlasslose Bejagung könne auch durch die Zerstörung von Rudelstrukturen zu mehr Rissen führen - insbesondere beim Abschuss der Elterntiere und einer großen Unsicherheit bei den Welpen.
Schunck: Bestand nicht gefährden
Anne Rieke (FDP) bezeichnete den Gesetzentwurf als "Schritt in die richtige Richtung". Es komme jetzt darauf an, "dass aus diesen gesetzlichen Möglichkeiten auch konsequentes Handeln wird." Michael Schunck (SSW) betonte, der Wolf werde mit der Gesetzesänderung kein Freiwild. "Wir sind verpflichtet, den Bestand nicht zu gefährden." Das müsse bei den zu erstellenden Managementpläne berücksichtigt werden, so Schunck.
Der Gesetzentwurf kommt als nächstes auf die Agenda des Umwelt- und Agrarausschusses. Dort werden sollen Experten zu den Themen gehört werden.