Beamte sollen Diensteid auf Minderheitensprachen ablegen dürfen
Angehende Beamtinnen und Beamte sollen ihren Diensteid künftig auch in Regional‑ oder Minderheitensprachen ablegen dürfen, die in Schleswig‑Holstein beheimatet sind. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes nun in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht. Als Beispiele nennt die Regierung Friesisch, Dänisch, Niederdeutsch und Romanes.
Sprachliche Vielfalt sichtbar machen
"Wir schaffen konkrete Voraussetzungen dafür, dass sprachliche Vielfalt in unserem Land gelebt und im Alltag ermöglicht wird", erklärte der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter. Der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen, bezeichnet die Sprachen als "lebendige Heimatsprachen". Ziel sei es, die sprachliche Vielfalt des Landes zu erhalten, sichtbar zu machen und die gleichberechtigte Nutzung dieser Sprachen zu sichern.