Verbot von muslimischem Verein muss weiter verhandelt werden
2024 hatte Niedersachsens Innenministerium die "Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft" (DMG) aus Braunschweig wegen salafistischen Aktivitäte verboten. Bundesrichter entschieden nun, dass weiter verhandelt werden muss.
Das Klageverfahren war unterbrochen worden, als der Verein insolvent ging und das Vereinsvermögen beschlagnahmt wurde. Gegen diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg ging die DMG in Revision - mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am Mittwoch, dass der Prozess um die Klage gegen das Verbot des mutmaßlich extremistischen Vereins am OVG Lüneburg fortgesetzt wird.
Bundesrichter: Vereinsrecht wiegt schwerer
Das öffentliche Vereinsrecht mit seinen Regelungen zum Rechtsschutz und zur Gefahrenabwehr wiege schwerer als die Insolvenzordnung, hieß es zur Begründung von den Bundesrichtern. Insolvenzrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger dürften behördliche Schritte nach dem Vereinsrecht nicht blockieren. Den Insolvenzantrag hatte die Polizei gestellt, die mit der Verwaltung des Vereinsvermögens beauftragt war. Daraufhin hatte das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.
"Schwerpunkt salafistischer Aktivitäten"
Das niedersächsische Innenministerium in Hannover hatte die muslimische Gemeinschaft im Mai 2024 verboten und aufgelöst. Die DMG richte sich "gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung", hatte das Innenministerium das Verbot begründet. Sie stelle "einen Schwerpunkt salafistischer und damit extremistischer Aktivitäten in Niedersachsen dar und gehörte schon früh zu den salafistischen Zentren in Deutschland." Das Vereinsvermögen der DMG wurde laut Innenministerium beschlagnahmt und eingezogen.