FAQ: Alles, was Sie zur Kommunalwahl wissen müssen
Wann wird gewählt, wie funktioniert die Briefwahl und was ist eigentlich Panaschieren? Was Sie schon immer über die Kommunalwahl wissen wollten, sich aber nie zu fragen trauten - lesen Sie jetzt im großen FAQ zur Wahl.
Kommunalwahlen sind für Bürger und Verwaltungen oftmals ein Mammutprojekt: Eine Vielzahl an Kandidaten, unzählige benötigte Wahlhelfer, ein kompliziertes Wahlsystem mit mehreren Stimmen - da kann man auch als Wahlberechtigter schonmal den Überblick verlieren. Hier finden Sie alles, was Sie zum großen Tag der Kommunalwahl in Niedersachsen wissen müssen.
Gewählt werden die Regionalversammlungen und Kreistage sowie die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte, außerdem die Stadtbezirks- und Ortsräte. Wo die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaber zum Oktober 2026 endet, werden auch die (Ober-)Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister und Landräte direkt gewählt. Bürgermeister und Landräte werden dann nicht mehr nur für fünf, sondern wieder für acht Jahre gewählt. In der Region Hannover wird zudem der Regionspräsident gewählt.
Wahlberechtigt sind Menschen mit deutschem Pass oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben
nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach deutschem Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden beziehungsweise Samtgemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel von Amts wegen eingetragen - allerdings nur, wenn sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde rechtzeitig anzumelden.
Im Wahllokal erhalten die Wähler je einen Stimmzettel pro Wahl, für die sie wahlberechtigt sind - beispielsweise einen für den Kreistag und einen für den Gemeinderat. Für diese Wahlen gilt ein Dreistimmenwahlrecht: Die Wähler können also auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen und dabei entweder kumulieren oder panaschieren. Bei der Kommunalwahl ist jede mögliche Kombination erlaubt - so lange die Wähler nicht mehr als drei Stimmen vergeben. Es ist aber möglich, auch weniger als drei Kreuze zu machen. Wenn außer den Vertretungen wie Kreistag oder Gemeinderat auch Hauptverwaltungsbeamte gewählt werden, gilt in diesem Fall die Direktwahl. Wähler haben dafür eine Stimme, die sie einem Kandidaten geben können. Erhält ein Direktkandidat für ein Amt im ersten Wahlgang nicht die Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt. Tritt bei einer Direktwahl nur ein einziger Bewerber bzw. eine einzige Bewerberin an, können die Wählerinnen und Wähler auf dem Stimmzettel mit "Ja" oder "Nein" abstimmen. Gibt es mehr "Nein"- als "Ja"-Stimmen, ist der Kandidat nicht gewählt. Dann muss innerhalb von sechs Monaten eine erneute Direktwahl durchgeführt werden.
Kumulieren kommt aus dem Lateinischen und bedeutet, etwas anzuhäufen. In diesem Fall also: Stimmen. Wer kumuliert, gibt alle drei Stimmen einer Liste oder einem Kandidaten auf dem Wahlzettel. Das Gegenteil davon heißt panaschieren und kommt aus dem Französischen. Es bedeutet, zu mischen: In diesem Fall verteilt der Wähler seine Stimmen auf unterschiedliche Listen und Kandidaten.
Gewählt wird im Wahllokal oder per Briefwahl. Die muss allerdings rechtzeitig beantragt werden: Die Frist dafür endet am 11. September um 13 Uhr. Beantragt werden kann sie schriftlich oder mündlich, aber nicht telefonisch. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Hier ist auch vermerkt, in welchem Wahlraum gewählt werden muss. Kleinere Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinden bestimmen die Anzahl der Wahlbezirke sowie einen Wahlraum für jeden Wahlbezirk.
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September statt. Wahllokale haben an diesem Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Am 27. September können zudem Stichwahlen stattfinden.
Wählen kann nur, wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer bis zum 23. August 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte daher stutzig werden - und prüfen, ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist. Die Wählerverzeichnisse können zwischen dem 24. und dem 28. August 2026 bei Ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde eingesehen werden. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde auf. Wer noch nicht eingetragen ist, kann bis zum 28. August 2026 eine Berichtigung beantragen. Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung hat, wird nur am Ort der Hauptwohnung ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wer am Wahltag verhindert ist, sollte die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen und den Wahlbrief so absenden, dass er auch fristgerecht bei der zuständigen Kommune eingeht.