Aus für Kopfnoten? Landesschülerrat fordert Abschaffung
Kopfnoten auf Zeugnissen - darunter versteht man die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern. Deren Vertretung, der Landesschülerrat, fordert ein Ende dieser Praxis.
Nach Ansicht des Landesschülerrats würden Kopfnoten Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf extrem benachteiligen. "Wenn genau das Verhalten bewertet wird, das Ausdruck eines Förderbedarfs ist, entsteht eine systematische Benachteiligung. Das hat mit Chancengerechtigkeit nichts zu tun", sagte der stellvertretende Landesschülerrats-Vorsitzende Otto Ellerbrock einer Mitteilung zufolge.
Schlechte Bewertungen sind zusätzliche Belastung
Eine standardisierte Bewertung ohne Kontext stehe einer individuellen Förderung im Weg. Dies könne zur Stigmatisierung von Betroffenen führen, die eigentlich dadurch vermieden werden soll, dass Unterstützungsbedarfe nicht in Zeugnissen stehen. Außerdem seien schlechte Bewertungen für Schülerinnen und Schüler mit emotionalen und sozialen Schwächen eine zusätzliche Belastung im Lernalltag.
Die Forderungen des Landesschülerrats
- vollständige Abschaffung der Kopfnoten für Arbeits- und Sozialverhalten
- Fokussierung auf individuelle Entwicklungsberichte statt standardisierter Bewertungsskalen
- inklusive Leistungsrückmeldung, die unterschiedliche Ausgangsbedingungen tatsächlich berücksichtigt
Willie Hamburg: Bewertungsinstrumente regelmäßig überprüfen
Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) erklärte auf NDR Anfrage, sie nehme die Hinweise des Landesschülerrats ernst. "Inklusion bedeutet, jedes Kind in seinen individuellen Voraussetzungen wahrzunehmen und bestmöglich zu fördern" sagte sie weiter. "Deshalb müssen wir auch unsere Bewertungsinstrumente regelmäßig darauf überprüfen, ob sie diesem Anspruch gerecht werden."
Kultusministerin verteidigt aktuelles System
Bereits heute folge die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens einer klaren und verbindlichen Rechtslage: Bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf seien individuelle Fördervoraussetzungen ausdrücklich zu berücksichtigen, so die Ministerin weiter. "Der geltende Zeugniserlass stellt unmissverständlich klar, dass Verhalten und individuelle Fortschritte stets im Verhältnis zur jeweiligen Ausgangslage zu bewerten sind. Insofern ist die differenzierte und individuelle Bewertung kein zukünftiges Ziel, sondern bereits geltender Standard."