Laut Innenministerin Behrens macht die AfD den Staat und seine demokratischen Institutionen "verächtlich". Menschen mit Migrationshintergrund würden von der AfD als "Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse" betrachtet und sollen nach dem Willen der Partei "millionenfach remigriert" werden. Insgesamt sei eine rechtsextremistische Ideologie Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch im Landesverband Niedersachsen. Die häufig "in aggressiver und konfrontativer Sprache vorgetragenen verfassungsfeindlichen Äußerungen" würden den Charakter der Partei prägen. Die Grundtendenz, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzulehnen, sei deutlich erkennbar.
Mitglieder der AfD in Niedersachsen müssen ab jetzt damit rechnen, dass sie in den Blick des Verfassungsschutzes geraten können, wenn sie in der Partei aktiv mitgestalten und nach außen sichtbar mit verfassungsschutzrelevanten Aussagen für sie eintreten.
Bislang durfte der Verfassungsschutz nur öffentlich zugängliche Informationen zur Beobachtung nutzen, etwa Social Media Accounts. Mit der Hochstufung öffnet sich der Instrumentenkoffer: Nun dürfen auch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes eingeschleust werden. Jede Maßnahme unterliegt der Verhältnismäßigkeit und muss im Einzelfall genehmigt werden.
Behörden sollen, geht es nach dem Willen von Innenministerin Daniela Behrens (SPD), ihre Bewerber zukünftig danach fragen, ob sie Mitglied in einer extremistischen Organisation sind. Wer den Staat bekämpft, könne nicht im öffentlichen Dienst eingestellt werden. Lügt die Person bei der Einstellung, könne sie schneller entlassen werden, sollte die aktive Mitgliedschaft herauskommen. Daniela Behrens bereitet eine Kabinettsentscheidung vor, um das Disziplinarrecht zu ändern.
Nein. Allgemein gilt: Weder der Verfassungsschutz noch das Innenministerium weiß, wer einfaches Mitglied oder AfD-Wähler ist. Nur wer sich aktiv in der Partei beteiligt, sich etwa zur Wahl stellt, muss von nun an mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Das ist immer eine Einzelfall-Prüfung. Eine gerichtliche Überprüfung steht dem oder der Betroffenen immer zu. Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Extremisten nicht den Staat unterwandern.
Der AfD-Landesverband wurde vier Jahre als Verdachtsfall beim Verfassungsschutz geführt. Bis Anfang Mai musste nun klar sein, ob die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft oder die Beobachtung eingestellt wird. Die AfD weiter als Verdachtsfall zu behandeln, wäre gesetzlich nicht möglich gewesen. In einem Bericht kam der Verfassungsschutz nun zu dem Ergebnis, die AfD in Niedersachsen hochzustufen.
Die AfD kündigte an, noch am Tag der Verkündung juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Sie vermutet politisches Kalkül bei der SPD-Ministerin. AfD-Landeschef Ansgar Schledde weist die Anschuldigungen "auf das Schärfste zurück. Die AfD Niedersachsen steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes." Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, findet den Schritt "wenig überraschend, eindeutig rechtswidrig" sei er trotzdem. Verfassungsschutzchef Dirk Pejril habe "längst Maß und Mitte verloren".
Nein, ein Verbotsverfahren müsste vom Bundesrat, Bundestag oder von der Bundesregierung beantragt werden. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann unabhängig prüfen, ob der Antrag rechtlich standhält. Das soll verhindern, dass Parteien politische Gegner verbieten, um missliebige Konkurrenz aus dem Weg zu räumen. Die heutige Hochstufung ist nicht gleichbedeutend mit einem Verbot der Partei.
Ein Blick in andere Bundesländer zeigt: Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" hat ihre Umfragewerte nicht automatisch geschwächt. In Brandenburg lag die Partei bei der Sonntagsfrage am 28. Januar 2025 noch bei 29 Prozent. Nach der Hochstufung im Mai 2025 stieg ihr Wert bis zum 26. Juni 2025 auf 32 Prozent. In Thüringen lag die AfD in der Sonntagsumfrage am 18. März 2021 bei 23 Prozent - und verharrte auch nach der Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" im Mai 2021 bei diesem Wert (Umfrage vom 17. Juni 2021). Bei den Landtagswahlen steigerte sich die Partei dort von 23,4 Prozent im Jahr 2019 auf 32,8 Prozent im Jahr 2024. In Sachsen gilt die AfD seit Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistisch". Bereits bei der Landtagswahl 2019, also vor der Hochstufung, erreichte sie 27,5 Prozent. In der Sonntagsumfrage vom 31. August 2023 lagen ihre Werte bei 35 Prozent. Nach der Hochstufung im Dezember 2023 kam die AfD bei der Landtagswahl 2024 auf 30,6 Prozent, während sie in der Sonntagsfrage am 11. Januar 2024 mit 34 Prozent nahezu unverändert blieb. In Sachsen-Anhalt wurde die AfD im November 2023 hochgestuft. Dort sanken die Werte danach leicht: von 33 Prozent in der Sonntagsfrage am 24. Oktober 2023 auf 29 Prozent am 18. April 2024.