Emsland wird ans Wasserstoffkernnetz angeschlossen
Wenn in Zukunft Wasserstoff durch die Pipelines im Emsland fließt, will der Landkreis davon profitieren. Dafür hat er einen Vertrag für 13 Anbindungsstücke unterschrieben. So soll der Wasserstoff zu möglichen Abnehmern geleitet werden.
Das Emsland investiert weiter in seine Zukunft als einer der größten Wasserstoff-Standorte in ganz Deutschland. Als erste Region in Niedersachsen haben sich Landkreis, Kommunen und Gasnetzbetreiber zusammen dafür entschieden, frühzeitig eine große Anzahl an Anbindungsstücke zu bauen, um an das bundesweite Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden zu können. 13 sogenannte T-Stücke sollen in die Wasserstofftransportleitung Nordsee-Ruhr-Link III eingebaut werden. An diese T-förmigen Rohre könnten sich dann in Zukunft Unternehmen, Kommunen oder Netzbetreiber anschließen und Wasserstoff nutzen.
Landkreis und Kommunen gehen in Vorleistung
Bisher gibt es laut Landkreis keine Regularien vom Bund, wie die Wasserstoff-Leitungen vom großen Wasserstoffkernnetz in die Fläche aussehen sollen. Deswegen haben der Landkreis und der Gasnetzbetreiber Open Grid Europe GmbH (OGE) einen Vertrag für die 13 Anbindungsstücke unterzeichnet. Damit will der Landkreis sich die Option sichern, an das Netz angeschlossen zu sein. Ein T-Stück kostet 150.000 Euro. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden, die auch Interesse an einer Wasserstoffanbidnung haben, teilen sich die Kosten.
T-Stücke vorsorglich einbauen
"Die Gefahr, die es vielleicht gibt, ist die, dass von den 13 T-Stücken nicht alle gebraucht werden. Dessen sind wir uns bewusst. Aber dann ist es gut angelegtes Geld", so Landrat Marc-André Burgdorf zu dem Projekt. Auch würden nicht alle Unternehmen Wasserstoff in den Mengen brauchen. Aber laut Burgdorf würde es den energieintensiven Unternehmen vor Ort helfen und könnte auch ein Vorteil für den Standort Emsland im Hinblick auf neue Unternehmen sein. Nutzen später Unternehmen die Anbindungsstücke, müssen sie die Anschaffungskosten an den Landkreis und die Kommunen zurückzahlen.