Rechtsstreit um Stellplatz in Prerow: Niederlage für Regenbogen AG
Vor dem Landgericht Berlin hat Dauercamper Peer Globisch gegen die Regenbogen AG einen Sieg errungen. Die hatte Globisch verklagt, weil er sich weigerte, für seinen Stellplatz auf dem Dünen-Campingplatz in Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen) für das Jahr 2024 Pacht zu bezahlen. Das Landgericht Berlin stellte nun fest, dass die Regenbogen AG zu diesem Zeitpunkt tatsächlich keinen gültigen Pachtvertrag mehr für die Fläche der Landeseigenen Stiftung gehabt habe. Damit habe jede Rechtsgrundlage gefehlt, um Rechnungen stellen zu können. Damit bestätigt das Gericht die Rechtsauffassung des Beklagten.
Wegweisend für andere Camper
Brisant könnte dieses Urteil jetzt für die Regenbogen AG werden, denn daraus ließen sich auch für andere Camper Rückzahlungsansprüche ableiten, sagt Globisch. Dem widerspricht die Regenbogen AG in einem Statement deutlich. Wer vor Gericht ziehe, mache das auf eigenes Risiko. Eine Revision schloss das Gericht aus. Mit dem Urteil aus Berlin geht ein richtungsweisender Prozess der Regenbogen AG um den Dünen-Campingplatz in Prerow nun zu Ende. Der Platz hat inzwischen zwar einen neuen Betreiber, im Hintergrund laufen aber noch weitere Gerichtsprozesse.
Anmerkung der Redaktion: Eine frühere Version des Artikels konnte so gelesen werden, dass das Urteil vom Landgericht Berlin mehrere Dauercamper und mehrere Rechnungen betrifft. Dies ist nicht der Fall. Wir haben die betreffenden Passagen korrigiert.