Gewalthilfegesetz: Pläne des Landes in der Kritik
Um Frauen, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, künftig besser zu schützen, hat der Landtag einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Frauenhäuser und Beratungsstellen kritisieren den als unzureichend.
"Letztendlich ist der Täter der Einzige, der die Gewalt abstellen kann", sagt Lutz Potthoff. Er arbeitet in der Gewalt- und Täterberatung des Kreisdiakonischen Werks Greifswald. 40 Klienten betreut er aktuell, jeder Vierte kommt im Rahmen einer Bewährungsauflage zu ihm, die Übrigen sind freiwillig da. Meist leide schon die ganze Familie unter der Gewalt. Die Männer würden tausend Gründe nennen, warum sie gewalttätig werden, etwa weil die Frau sie provoziere oder sie selbst überfordert seien, sagt Lutz Potthoff, "Nur sich selbst sehen sie nicht in der Verantwortung." Ziel seiner Arbeit sei es, genau das zu ändern. Drei halbe Stellen gibt es dafür aktuell in ganz MV.
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032
Gleichzeitig steigen die Fälle von häuslicher Gewalt im Land von Jahr zu Jahr an. Kein anderer Bereich der Kriminalstatistik wächst derartig stark. Es war noch die Ampel-Regierung, die das Bundesgewalthilfegesetz im Januar 2025 verabschiedet hat. Das nimmt vor allem betroffene Frauen in den Blick: Jede soll künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben, wenn sie Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt wird. Allerdings soll dieser Anspruch erst ab 2032 gelten. Die Länder müssen das nun mit einem eigenen Gesetz umsetzen. Mecklenburg-Vorpommern hat somit knapp sechs Jahre Zeit, um sein Hilfenetz so anzupassen, dass dieser Rechtsanspruch überhaupt eingehalten werden kann.
Das Ziel soll ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Hilfenetz sein, so Justiz- und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke). Die derzeit 23 Beratungsstellen sollen auf 38 Einrichtungen erweitert werden auch in ländlichen Regionen. Das Gesetz sei ein Versprechen an Frauen und Kinder, so die Ministerin: "Wir sehen euch und lassen euch nicht allein." Man baue dabei auf der bestehenden, starken Struktur auf.
Ist-Zustand des Hilfenetzes wird unterschiedlich bewertet
Die Beratungsstellen für häusliche Gewalt selbst und auch die Träger der Frauenhäuser malen dagegen ein deutlich schwärzeres Bild und werfen der Landesregierung bei der Beschreibung des Ist-Zustandes "Euphemismus" vor. Die von ihr genannte Zahl von derzeit 23 Beratungsstellen in MV vermittle den Eindruck eines flächendeckend ausreichenden Hilfenetzes, heißt es etwa in der Stellungnahme des Vereins "STARK MACHEN e.V." Dieser Eindruck täusche jedoch, da die Einrichtungen regional sehr unterschiedliche Aufgaben und fachliche Spezialisierungen haben. Auch die drei halben Stellen der Täterberatung von Lutz Potthoff und seinen Kollegen übersetzt die Landesregierung in "drei Gewaltberatungsstellen". Aus den schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf wird deutlich, dass auch bei einer wichtigen Frage Uneinigkeit herrscht: Darüber, was ein Frauenhausplatz ist.
Kritik: Begriff "Frauenhausplätze irreführend"
Die Landesregierung geht derzeit von 153 verfügbaren Frauenhausplätzen aus und meint damit verfügbare Betten. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser (LAG) bezeichnet das als "irreführend". In Anlehnung an die Istanbul-Konvention sei es Konsens, dass jede Frau - unabhängig davon, ob sie ein Kind mitbringt - ein eigenes Zimmer als geschützten Rückzugsraum bekommen müsse. Die LAG spricht deshalb von "Familienplätzen" in Frauenhäusern. Nach dieser Rechnung hätte Mecklenburg-Vorpommern gerade 60 solcher Familienplätze, also Zimmer. Zielgröße sollten aus Sicht der Frauenhäuser 160 Familienplätze sein. Laut Ministerin Bernhardt soll es bei den bestehenden neun Frauenhäusern im Land bleiben. Zwar soll es mehr Frauenhausplätze geben, das heißt für die Landesregierung aber eben in erster Linie mehr Betten.
Finanzierungsbeteiligungen noch unklar
Ein weiterer Knackpunkt ist die künftige Finanzierung. Für den Ausbau des gesamten Hilfenetzes sollen laut Justizministerium fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen kommen. Ab dem nächsten Jahr kommen zusätzlich mehr als zwei Millionen Euro vom Bund, der Betrag steigert sich jährlich auf bis zu fünf Millionen Euro. Die Beratungsstellen befürchten, dass die Kommunen sich angesichts knapper Kassen deshalb dafür entscheiden könnten, sich ganz aus der Finanzierung zurückzuziehen, denn im Moment sind die Leistungen freiwillig und regional sehr unterschiedlich.
Vom Landtag wurde der Gesetzentwurf am Mittwochabend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Mitte Juni sollen dazu Expertinnen und Experten aus der Praxis angehört und offene Fragen zur Finanzierung geklärt werden. In der letzten Landtagssitzung der Legislatur im Juli soll das Gesetz beschlossen werden. Lutz Potthoff hofft, dass es dann auch für die Täterarbeit einen rechtlichen Anspruch und eine verbindliche Förderung geben wird.