Klinikum muss Teilzeitbeschäftigten Corona-Prämie nachzahlen
Das Klinikum Braunschweig muss seinen Teilzeitbeschäftigten nachträglich eine Corona-Prämie auszahlen. Das teilte die Gewerkschaft ver.di am Dienstag mit. Sie hatte den Angaben zufolge vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig für eine betroffene Pflegekraft geklagt - und Recht bekommen. Laut ver.di teilte das Gericht die Auffassung, dass das Braunschweiger Klinikum bei der Auszahlung der Corona-Prämie keine ausreichenden Mittel für Teilzeitbeschäftigte beantragt hat. Dadurch sei den Mitarbeitenden ein finanzieller Schaden entstanden, für den das Klinikum nun haften soll. Konkret gehe es pro Person um 2.000 Euro plus Zinsen, sagte ein Gewerkschaftssprecher dem NDR Niedersachsen. Betroffen seien etwa 100 Beschäftigte. Das Klinikum teilte am Mittwoch mit, es habe das Urteil zur Kenntnis genommen. Falls sich herausstellt, dass das Klinikum die Mittel anders hätte beantragen müssen, könnte der Fall über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Mit der stehe man bereits im Austausch, so das Klinikum.