Nach 24 Jahren in Hamburg: Großmutter nach Kirgisistan abgeschoben

Stand: 21.10.2026 16:26 Uhr

24 Jahre lebte Elena Brandt in Hamburg. Ihre Kinder sind deutsche Staatsbürger, ihre Enkel wurden hier geboren. Trotzdem wurde die 55-Jährige im März nach Kirgisistan abgeschoben. Ihre Familie kämpft seitdem für ihre Rückkehr und kritisiert das Vorgehen der Ausländerbehörde.

von Victor Efevberha

Der 19. März 2026 ist ein Tag, den Anna Hoffmann nicht vergessen wird. Gerade hat die 29-Jährige ihre Wohnung in Hamburg-Neuwiedenthal verlassen, um ihre Tochter zur Schule zu bringen, als ihr Telefon klingelt. Am anderen Ende ist ihre Mutter Elena Brandt in der gemeinsamen Wohnung. "Ich war vielleicht fünf bis sieben Minuten unterwegs. Dann rief sie an - sie sagte nur: 'Dreh um, ich werde abgeschoben.' Ich bin sofort umgedreht, habe meinen Bruder Artem angerufen und gesagt: 'Komm her, Mama wird abgeschoben'", erzählt Hoffmann.

Eine Frau mit dunklen Haaren.
Anna Hoffmann hofft auf die Rückkehr ihrer Mutter.

Als sie wenige Minuten später zurückkommt, stehen mehrere Polizisten und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in ihrer Wohnung. Sie sind gekommen, um ihre Mutter abzuholen. Auch Annas damals sechsjähriger Sohn Konstantin ist anwesend. Er war krank, und so hatte an diesem Morgen seine Großmutter auf ihn aufgepasst. Elena Brandt wird noch am selben Tag nach Kirgisistan abgeschoben. Ihr 33-jähriger Sohn schaffte es nicht mehr rechtzeitig, sich von ihr zu verabschieden.

Nach 24 Jahren muss Elena Brandt Deutschland verlassen

2002 war Elena Brandt mit ihren beiden Kindern ihrem damaligen Ehemann, einem deutschen Spätaussiedler, nach Hamburg gefolgt. Die Ehe scheiterte nach einigen Jahren, die nach Angaben ihrer Kinder von häuslicher Gewalt geprägt waren. Auch eine spätere Ehe wurde geschieden. Elena Brandt blieb in Hamburg und arbeitete unter anderem als Reinigungskraft und Küchenhilfe. Ihre beiden Kinder besitzen inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit, ihre drei Enkelkinder wurden in Hamburg geboren.

Mann mit blauen Augen und blonden Haaren.
Sohn Artem Jahnke (33) konnte sich nicht von seiner Mutter verabschieden

Zuletzt wohnte sie gemeinsam mit ihrer Tochter Anna und deren beiden Kindern in Hamburg-Neuwiedenthal. Sie half täglich bei der Betreuung ihrer Enkelkinder. "Sie hat sie mit großgezogen. Mein Sohn ist am 12. April geboren - den hat sie gar nicht mehr kennengelernt", sagt Artem.

Knieoperationen und der Verlust des Aufenthaltsrechts

Elena Brandt mit ihrer Enkelin
Elena Brandt (rechts) mit ihrer Enkelin.

Über viele Jahre hatte Elena Brandt eine Aufenthaltserlaubnis. Doch gesundheitliche Probleme erschwerten ihr zunehmend den Alltag. Nach mehreren Knieoperationen konnte sie zeitweise nicht mehr arbeiten und verlor ihren Job. Damit erfüllte sie nach Darstellung der Familie nicht mehr die Voraussetzungen für die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels. Sie wurde zur Ausreise aufgefordert. Ein eingelegter Widerspruch wurde abgelehnt.

Zwischenzeitlich erhielt Brandt das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Diese Regelung ermöglichte es langjährig in Deutschland lebenden Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Im Fall von Elena Brandt gelang dieser Wechsel nicht. Ihr Aufenthaltsrecht wurde nicht verlängert. Zuletzt war sie nur noch geduldet. Eine Duldung bedeutet, dass eine bestehende Ausreisepflicht vorübergehend nicht durchgesetzt wird. Zwei Monate nachdem die 55-Jährige - im Januar - eine Knieprothese erhalten hatte, wurde sie abgeschoben.

"Verwurzelung muss definitiv berücksichtigt werden"

Die inzwischen neu von der Familie beauftragte Rechtsanwältin Jenny Fleischer aus Berlin kritisiert das Vorgehen der Hamburger Ausländerbehörde. Ihrer Ansicht nach hätte die langjährige Verwurzelung von Elena Brandt in Deutschland stärker berücksichtigt werden müssen. "Es ist eine Ermessensentscheidung, es ist eine Abwägung. Die Verwurzelung muss aber definitiv berücksichtigt werden - und natürlich spielen 24 Jahre dabei eine große Rolle", sagte Fleischer dem NDR.

Eine blonde Frau bei einem Videocall.
Anwältin Jenny Fleischer übt Kritik am Vorgehen der Ausländerbehörde.

Sie stellt infrage, ob es verhältnismäßig gewesen sei, den Aufenthalt nach so langer Zeit zu beenden. Aus Sicht der Anwältin hätten mehrere Aspekte des Falls geprüft werden müssen, etwa durch eine Härtefallkommission. "Alles in allem hätte die Behörde zu dem Schluss kommen müssen, dass der weitere Aufenthalt und nicht eine Abschiebung Priorität haben sollte", so Fleischer. Die Anwältin versucht jetzt, die Rückkehr ihrer Mandantin vorzubereiten.

Innenbehörde verweist auf Schutz der Kernfamilie

Die Hamburger Innenbehörde verweist in einer schriftlichen Stellungnahme an den NDR darauf, dass familiäre Bindungen und die Verwurzelung in Deutschland grundsätzlich bei Entscheidungen über einen weiteren Aufenthalt berücksichtigt werden. Ob dringende persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen, werde in jedem Einzelfall geprüft.

Allerdings beziehe sich der besondere Schutz der Familie in diesem Zusammenhang auf die Kernfamilie - also Ehepartner und minderjährige Kinder. Dies treffe im vorliegenden Fall nicht zu, so ein Sprecher der Innenbehörde. Die beiden Kinder von Elena Brandt sind bereits erwachsen. Dass sie deutsche Staatsbürger sind und Brandt mit ihren minderjährigen Enkelkindern zusammengelebt hat, verhindert eine Abschiebung nicht automatisch.

Mehr als 6.200 Menschen mit Duldung in Hamburg

Nach Angaben des Amtes für Migration lebten Ende August 2026 insgesamt 6.207 Menschen mit einer Duldung in Hamburg. Wie viele von ihnen bereits seit zehn oder zwanzig Jahren in Deutschland leben, lasse sich allerdings nicht beziffern. Die bisherige Aufenthaltsdauer wird nach Angaben des Amtes für Migration weder im Ausländerzentralregister noch von der Behörde selbst statistisch erfasst.

Im Jahr 2025 wurden 434 Menschen aus Hamburg in ihre Herkunftsländer abgeschoben. In den ersten neun Monaten des Jahres 2026 waren es 360. Wie viele von ihnen zuvor jahrzehntelang in Deutschland gelebt hatten, ist demnach nicht bekannt.

Nach Abschiebung lebt Brandt allein in Russland

Eine Hand hält ein Smartphone. Auf dem Bildschirm ist eine Frau mit Brille.
Täglicher Videocall zwischen Elena Brandt und ihren Kindern.

Nach ihrer Abschiebung wurde Elena Brandt zunächst in die kirgisische Hauptstadt Bischkek gebracht. Zwar besitzt sie die kirgisische Staatsangehörigkeit, doch wurde sie noch zu Zeiten der Sowjetunion geboren und spricht daher nur Russisch, nicht aber Kirgisisch. Verwandte oder andere Kontakte hat sie nach Angaben der Familie dort ebenfalls nicht.

Ihre Tochter Anna reiste deshalb kurz nach der Abschiebung nach Kirgisistan, um ihrer Mutter zu helfen. Gemeinsam entschieden sie, dass sie nach Russland weiterreisen sollte, wo sie sich zumindest sprachlich verständigen kann. Inzwischen lebt sie allein im russischen Krasnodar. Arbeiten kann sie dort nach Angaben ihrer Familie nicht. Hinzu kommen gesundheitliche Beschwerden und die Sorge vor Anschlägen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Familie startet Petition und Spendenaufruf

Ihre Kinder haben inzwischen eine Online-Petition und einen Spendenaufruf gestartet, um auf den Fall aufmerksam zu machen und die Anwaltskosten zu bezahlen. Nach der Abschiebung besteht für ihre Mutter erstmal ein zweijähriges Einreiseverbot. Ihre Familie möchte zumindest erreichen, dass diese Sperrfrist verkürzt wird.

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Dieses Thema im Programm:

NDR.de | Hamburg Aktuell | 21.10.2026 | 16:23 Uhr

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