Ein Foto von einem Kind beim Turnen wird von Pädophilen verbreitet.

Recherchieren am Rande der Legalität

Kaum ein Thema berührt Menschen so wie der Missbrauch von Kindern und der Tausch von Fotos und Videos solcher Taten. Für Medien zum Thema zu arbeiten, ist heikel. Das ARD-Magazin Panorama und Strg_F (NDR/funk) recherchierten nun erstmals großflächig zum Thema – mit juristischen Risiken.

von Daniel Moßbrucker

Disclaimer: Der Autor dieses Textes war Teil des Rechercheteams von Panorama und berichtet an dieser Stelle über die Risiken, die das Team bei der Arbeit hatte.

Wer nur die Kommentare liest, muss das Schlimmste befürchten, was auf dem Video zu sehen ist. "Ich würde sie gern zu meinen Sex-Sklaven machen", schreibt ein Nutzer im aktuell größten Forum, in dem Missbrauchsdarstellungen von Kindern getauscht werden. Das Video, auf das sich die User stürzen, ist an sich jedoch harmlos. Es zeigt zwei vielleicht zwölfjährige Jungs mit nacktem Oberkörper beim Spielen am Meer. Es stammt ursprünglich vom YouTube-Kanal der Brüder, wo die beiden regelmäßig Inhalte aus ihrem Leben bei YouTube hochladen. Mal filmen sie sich beim "Zocken" an der Spielekonsole, mal beim Versteckspiel im Garten. Ihre Eltern werden später den Journalisten sagen, immer darauf geachtet zu haben, was ihre Kinder ins Netz stellen – und sich niemals vorstellen konnten, dass die harmlosen Videos ihrer Kinder in solch‘ schaurigem Kontext kommentiert werden. Denn mehrere Aufnahmen der Jungs wurden aus dem YouTube-Kanal geklaut – und in einem "Kinderpornografie"-Forum hochgeladen.

Die allermeisten Menschen haben keine Idee davon, wie es in solchen "Kinderpornografie"-Foren aussieht und wofür sich Pädosexuelle im Detail interessieren. Was die Gesellschaft über Kinderpornografie weiß, erfährt sie von Behörden oder über die Medien. Doch für Journalistinnen und Journalisten ist es äußerst heikel, selbst zu diesem Thema zu recherchieren. Schon der bloße Aufruf eines Forums, in dem Bilder und Fotos von Kindesmissbrauch getauscht werden, ist im Normalfall strafbar. Wie können Medien unter diesen Verhältnissen arbeiten? Eine großangelegte Datenrecherche von Panorama hat unter hohen juristischen und technischen Standards nun erstmals aufgezeigt, was in Deutschland für Redaktionen möglich ist – und wo die Grenzen liegen.

Handeln Journalistinnen und Journalisten aus "beruflicher Pflicht"?

Kaum ein Bereich des Strafrechts ist in den vergangenen Jahren so verschärft worden wie Delikte zum Kindesmissbrauch und der Besitz von Fotos und Videos solcher Taten. Zuletzt hob die Bundesregierung unter dem Eindruck der Missbrauchsfälle von Lügde, Münster und Bergisch-Gladbach das Strafmaß für den Besitz solcher Aufnahmen spürbar an: Künftig drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis, wer sogenannte "kinderpornografische Inhalte" besitzt. Auch die Frage, was ein "kinderpornografischer Inhalt" ist, wurde verschärft: Seit einigen Jahren ist die Definition so weit gefasst, dass beispielsweise auch das Foto eines schlafenden Kindes "kinderpornografisch" ist, wenn es darauf in "aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung" zu sehen ist.

Die Botschaft an die Täterinnen und Täter ist unmissverständlich: Es gibt keine Ausreden mehr für Pädosexuelle, die sich an Kindern vergehen oder Aufnahmen davon besitzen. Ausnahmen gibt es vor allem für Ermittlungsbehörden, die solche Bilder und Videos natürlich ansehen müssen, um überhaupt ermitteln zu können. Insgesamt hat der Gesetzgeber jedoch den Personenkreis derjenigen, die legal solche Aufnahmen ansehen und besitzen dürfen, extrem einschränkt. Journalistisch arbeitende Medien werden im Gesetz nicht explizit genannt, stattdessen gibt es eine Ausnahme für Handlungen, die "dienstlichen oder beruflichen Pflichten" dienen.

Projekt-K: NDR-Reporterin Pia Lenz im Interview mit Staatsanwältin Julia Bussweiler
NDR-Reporterin Pia Lenz im Interview mit Staatsanwältin Julia Bussweiler von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT)

Die juristische Fachliteratur vertritt überwiegend die Meinung, dass unter solche "beruflichen Pflichten" auch journalistische Recherche fallen können. Die gegenteilige Auffassung wäre auch paradox: Dann könnten ausgerechnet beim Thema Kindesmissbrauch, welches zweifelsfrei von überragendem öffentlichem Interesse ist, Journalistinnen und Journalisten per se nicht selbst recherchieren, sondern müssten immer wiedergeben, was staatliche Behörden ihnen sagen. Mit der Pressefreiheit wäre dies nicht vereinbar. Klar ist aber auch: Das Thema ist zu sensibel, als dass Medienschaffende sich aus beruflicher Neugier "mal eben" in solche Foren einloggen können. Wo also verläuft die Grenze zwischen Pressefreiheit und der nötigen Eingrenzung des Kreises derjenigen, die sich solches Material aus "beruflicher Pflicht" anschauen können müssen?

Heikles Terrain für journalistische Recherchen

Die Redaktionen Panorama und Strg-F haben gemeinsam mit dem Justitiariat des Norddeutschen Rundfunks und IT-Experten ein Konzept entwickelt, welches sich erstmals auf dieses für Medien heikle Terrain vorwagt. Mittels einer automatisierten Datenrecherche sollte geklärt werden, wie häufig Pädosexuelle die Social Media-Profile von Kindern und Eltern nutzen, um dort Fotos zu klauen. Jugendschutzverbände und Ermittlungsbehörden warnen seit Jahren, dass Fotos und Videos, die Pädosexuelle untereinander tauschen, aus öffentlichen Quellen stammt. Wie groß das Problem ist, war bisher jedoch weltweit unbekannt.

Panorama und Strg-F gelang es nun, einen Code zu finden, der in den Metadaten erhalten bleibt, wenn Pädosexuelle ihre Fotos bei Facebook und Instagram klauen und unverändert in den Kinderfoto-Foren hochladen. Dafür mussten die Recherchierenden die Fotos jedoch herunterladen und dann analysieren. Die Herausforderung dabei: Selbst wenn die Fotos meist eher harmlose Inhalte zeigen wie beispielsweise ein Kind beim Familienurlaub am Strand, werden sie durch die Täterinnen und Täter in einschlägigen ""Kinderpornografie"-Foren geteilt und entsprechend kommentiert. Ansatz der Recherche war es daher, sich eine technische und organisatorische Umgebung zu schaffen, um das Strafbarkeitsrisiko für die Journalistinnen und Journalisten auszuschließen und jeden Rechercheschritt nur in Abstimmung mit dem Justiziariat zu gehen.

Kollage aus vielen Kinderfotos

Pädosexuelle bedienen sich massenhaft in sozialen Medien: Sie klauen auf Facebook oder Instagram Kinderfotos von privaten Profilen und laden sie auf sogenannten Kinderpornografie-Seiten hoch.

Damit die Recherche ausschließlich beruflichen Pflichten dient, wie es das Gesetz fordert, mieteten die Redaktionen einen eigenen Raum in der Bundespressekonferenz in Berlin an, zu dem nur in das Projekt eingeweihte Zutritt hatten. Es gab diverse Sicherungsmechanismen, um Unbefugten einen Zutritt unmöglich zu machen. Im Raum selbst gab es einen eigenen Internetanschluss für das Projekt und eine Server-Infrastruktur, die nur für das Projekt aufgesetzt und betrieben wurde. Die Geräte wurden verschlüsselt und auch Daten, die heruntergeladen wurden, wurden unmittelbar nach dem Download verschlüsselt gespeichert. Selbst wenn Unbefugte in den Raum gelangt wären oder das System von außen gehackt hätten, wären sie nicht an die Inhalte gelangt. Die Panorama-Journalistinnen und -Journalisten profitierten dabei auch vom Schutz des Tor-Netzwerkes, welches anonymes Surfen ermöglicht.

"Herzstück" der Recherche waren Programme, welche ein Journalist und ein Informatiker nur für dieses Projekt entwickelten. Die Redaktion schrieb die Programme selbst, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich das machten, was Redaktion und Justiziariat wollten. Dazu zählte auch, dass die Journalistinnen und Journalisten ihre Browser standardmäßig so konfigurierten, dass überhaupt keine Fotos und Videos geladen und angezeigt wurden. Erst wenn klar war, dass sich auf einer Website ausschließlich harmlose Alltagsfotos befanden und das NDR-Justiziariat zustimmte, wurden die Server für den großflächigen Download präpariert.

Festplatten vernichtet wie der britische Geheimdienst

Datenrecherche beim Projekt-K
Die Journalisten Daniel Moßbrucker und Benjamin Güldenring haben ein selbst entwickeltes Programm für ihre Datenrecherche benutzt.

Ziel der Recherche war es unter anderem, den Code von Facebook und Instagram in den Metadaten der Fotos zu finden, die Pädosexuelle auf einschlägigen Plattformen hochgeladen hatten. Dafür suchten die Journalistinnen und Journalisten im Quellcode der Fotos nach dem Code, ohne die Fotos anzusehen. Mittels Algorithmen verglichen die Journalistinnen und Journalisten außerdem Fotos verschiedener Plattformen, um zu erkennen, wo überall geklaute Fotos hochgeladen wurden. Im Ergebnis kam dabei unter anderem heraus, dass auf einer Plattform mindestens jedes vierte Foto von Facebook oder Instagram geklaut wurde, plus Dunkelziffer.

Als die Ergebnisse feststanden, wurden nicht mehr benötigte Daten umgehend vernichtet. Die Journalistinnen und Journalisten löschten dafür die Festplatten und zerstörten sie anschließend noch physisch. Die Redaktion wendete dabei Methoden an, mit denen der britische Geheimdienst 2013 den Guardian zwang, Festplatten zu zerstören, auf denen die Snowden-Leaks gespeichert waren. Selbst wenn die Panorama-Festplatten bei der Entsorgung also in falsche Hände geraten wären, wären sämtliche Daten darauf bereits unwiderruflich vernichtet gewesen.

Rechtsunsicherheit bei der "beruflichen Pflicht" bleibt

Panorama betrat mit der Recherche in Deutschland juristisches Neuland. Die Redaktion schöpfte die Möglichkeiten aus, die ihnen technisch und organisatorisch zur Verfügung standen, um die Rechtmäßigkeit der Arbeit zu garantieren. Ein Restrisiko bleibt indes, schlichtweg weil es in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten ausgerechnet beim so viel diskutierten Thema Kindesmissbrauch keine Klarheit gibt, sich auf die Erfüllung "beruflicher Pflichten" berufen zu können. "Das ist in der Tat ein Versäumnis des Gesetzgebers", kritisiert Ulf Buermeyer, ehemaliger Strafrichter und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte: "Es müsste klar sein, dass eine journalistische Veranlassung genügt, auch wenn der Umgang mit den Daten für die Presse keine 'Pflicht' ist."

Die Problematik mit der "beruflichen Pflicht" sorgt auch in anderen Bereichen für Rechtsunsicherheit bei journalistischen Recherchen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legte gemeinsam mit investigativen Journalistinnen und Journalisten im Jahr 2016 Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Datenhehlerei ein, in dem sich Journalistinnen und Journalisten ebenfalls auf ihre "Erfüllung rechtmäßiger beruflicher Pflichten" berufen müssen. Mit dem Gesetz wird kriminalisiert, wenn Menschen mit gestohlenen Daten umgehen. Dies kann für Journalistinnen und Journalisten und von ihnen herangezogene Expertinnen und Experten bei Recherchen jedoch zwingend notwendig sein, wenn sie von Informanten Daten zugespielt bekommen. Auch hier die Frage: Wann ist eine Datenhehlerei für Journalistinnen und Journalisten "pflichtgemäß"?

Medienpolitisch ist die Bundesregierung gefragt, sich zu positionieren: Nur wenn im Gesetz klar geregelt ist, was Medien bei ihrer Recherche dürfen und wann sie sich strafbar machen, ist freie journalistische Arbeit möglich.

Kollage aus vielen Kinderfotos

Pädosexuelle bedienen sich massenhaft in sozialen Medien: Sie klauen auf Facebook oder Instagram Kinderfotos von privaten Profilen und laden sie auf sogenannten Kinderpornografie-Seiten hoch.

Cybergrooming auf MovieStarPlanet

Hunderttausende Kinder werden jedes Jahr Opfer von Cybergrooming: Die Täter nutzen das Netz, um sexuelle Kontakte anzubahnen.

Grafik: Hakenkreuz auf dem Handy

Nazi-Symbole, Gewaltvideos, Kinderpornos: Immer häufiger teilen Kinder strafrechtlich relevante Inhalte übers Smartphone. Das BKA warnt vor einer starken Zunahme der Fälle durch Minderjährige.

Dieses Thema im Programm:

NDR Fernsehen | ZAPP | 28.04.2021 | 18:00 Uhr

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