Rundfunkfinanzierung
Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag
Grundsätzlich zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich einen Rundfunkbeitrag. Hier finden Sie weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag, seiner Höhe, möglichen Befreiungen und zur Beitragsberechnung für Firmen.
Warum es den Rundfunkbeitrag gibt
Der Rundfunkbeitrag finanziert die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fernsehen, im Radio und im Internet. Alle Haushalte, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten damit einen Beitrag für qualitätsvolle und seriös recherchierte, vielfältige und vertrauenswürdige journalistische Angebote.
Diese solidarische Finanzierung ermöglicht nicht nur, dass wir in unserer Berichterstattung unabhängig von politischen Einflüssen und von wirtschaftlichen Interessen Dritter sind. Sie garantiert die freie Empfangbarkeit unserer Angebote und ermöglicht so allen den Zugang zu Informationen und damit die Teilhabe an den gesellschaftlichen Diskussionsprozessen. Näheres dazu auch hier: Der Rundfunkbeitrag - Solidarmodell
Einfache Regel gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag
Beim Rundfunkbeitrag im privaten Bereich gilt die einfache Regel: pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Er gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnung, einschließlich ihrer privaten Fahrzeuge. Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Wohnung.
Wie die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfangen werden, spielt dabei keine Rolle: Ob klassisch mit Radio- und Fernsehgerät oder mit PC, Tablet oder Smartphone. Es sind alle Angebote auf allen Verbreitungswegen abgedeckt.
Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind nicht beitragspflichtig. Ebenso können Nebenwohnungen auf Antrag beitragsbefreit werden, sofern für eine Hauptwohnung der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.
Ermäßigter Rundfunkbeitrag oder Befreiung für einzelne Personengruppen möglich
Beim Rundfunkbeitrag werden einzelne Personengruppen entlastet. Sie können einen ermäßigten Beitrag zahlen oder sich vollständig befreien lassen:
- unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Beitrags - 6,12 Euro pro Monat.
- Taubblinde Menschen können sich ganz befreien lassen.
Voraussetzung ist jeweils ein entsprechender Antrag. Diesen können Sie auf rundfunkbeitrag.de stellen.
Beitragsberechnung für Unternehmen und Institutionen
Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt z.B. ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigen sowie einem Kraftfahrzeug 6,12 Euro monatlich. Die Anzahl der vorgehaltenen Geräte spielen keine Rolle.
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Das aktuelle System des Rundfunkbeitragserhebung wurde 2013 eingeführt. Nach der Umstellung von einer gerätebezogenen auf die heutige haushaltsbezogene Abgabe ergaben sich viele Rechtsfragen. Diese sind inzwischen ganz überwiegend gerichtlich geklärt. Insbesondere ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß.
Beitragsservice verwaltet Rundfunkbeitrag
Für den Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten haben die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio die Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice mit Sitz in Köln gegründet. Er ist kein Unternehmen, sondern eine rechtlich unselbstständige Verwaltungseinheit, die im Auftrag der Rundfunkanstalten handelt.
Dazu gehört auch, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme anzubieten. Auf rundfunkbeitrag.de stehen verschiedene Kontaktformulare zur Verfügung, zum Beispiel zur An- und Abmeldung sowie zur Beantragung einer Befreiung: