Aufnahmen aus Bulgarien
Mutmaßliche Hitlergrüße: Keine Verurteilung für Erfurter Hooligans
Die Verfahren wegen mutmaßlicher Hitlergrüße Erfurter Hooligans in Sofia sind abgeschlossen. In zwei Verfahren sprach das Amtsgericht Erfurt die Angeklagten frei. Das dritte endete ohne Urteil.
Die Ermittlungen zu mutmaßlichen Hitlergrüßen von Erfurter Hooligans im bulgarischen Sofia haben zu keiner Verurteilung geführt. Die gegen drei Beschuldigte geführten Strafverfahren sind inzwischen abgeschlossen, wie MDR investigativ erfuhr. Das Amtsgericht Erfurt sprach die Angeklagten in zwei Verfahren frei. Das dritte Verfahren endete ebenfalls ohne Verurteilung.
Auslöser der Ermittlungen waren Aufnahmen eines bulgarischen Youtube-Kanals. Darauf sollen Mitglieder der ehemaligen rechtsextremen Hooligan-Gruppe "Jungsturm" nach einem Auftritt bei der 35-Jahr-Feier der Hooligans des ZSKA Sofia den Hitlergruß gezeigt haben.
Gericht: Erwartete Verbreitung in Deutschland nicht nachgewiesen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde gegen drei Personen Anklage erhoben. Verurteilt wurde jedoch niemand. Nach Auffassung des Gerichts ließ sich nicht nachweisen, dass die Angeklagten von Videoaufnahmen während der Veranstaltung wussten.
Ebenso konnte ihnen nicht nachgewiesen werden, dass sie von einer Veröffentlichung der Aufnahmen auf Youtube wussten. Damit sei nicht belegbar gewesen, dass die Angeklagten mit einer Verbreitung der Aufnahmen in Deutschland gerechnet hätten.
Dieser Punkt war für das Verfahren entscheidend. Die mutmaßlichen Hitlergrüße wurden in Bulgarien gezeigt. Anders als in Deutschland ist der Hitlergruß dort kein eigener Straftatbestand. Deshalb können die Behörden nicht allein wegen des Hebens des rechten Arms ermitteln. Die Staatsanwaltschaft hatte geprüft, ob deutsches Strafrecht anwendbar ist, weil die Aufnahmen auch in Deutschland abrufbar waren. Nach Ansicht des Gerichts fehlte jedoch der Nachweis, dass die Angeklagten mit einer Veröffentlichung in Deutschland gerechnet hatten.
Gericht bestätigt angeblichen "Freiheitsgruß" nicht
Vor Gericht hatte ein Angeklagter erklärt, bei der Geste habe es sich um einen im bulgarischen Fußball verbreiteten Freiheitsgruß gehandelt, der dem Hitlergruß optisch ähnlich sei. Das Gericht stellte gegenüber MDR investigativ klar, dass es nicht geprüft habe, ob es solch einen Gruß tatsächlich gibt.
Für die Entscheidung habe diese Frage keine Rolle gespielt. Die Behauptung eines Angeklagten, ihm sei die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß nicht bewusst gewesen, hielt das Gericht dagegen ausdrücklich für nicht glaubhaft. Die Staatsanwaltschaft hält die Anklage weiterhin für rechtlich begründet, akzeptierte die Freisprüche jedoch.
Rot-Weiß Erfurt lässt konkrete Konsequenzen offen
Der FC Rot-Weiß Erfurt hatte sich bereits 2025 von den Vorfällen distanziert und angegeben, Konsequenzen gezogen zu haben. Der Verein verurteilte die gezeigten Gesten und betonte, dass die beteiligten Personen keine Vereinsmitglieder oder Vereinsvertreter seien. Auf erneute Nachfrage ließ der Verein offen, welche konkreten Schritte ergriffen wurden.
MDR (mad)