Vergütungen und Gehälter
Auf diesen Seiten veröffentlicht der NDR die aktuellen Transparenzangaben zu den Gehältern und Vergütungen mit Bezugsjahr 2024.
A. Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)
1. Jahresvergütung - Stand 31.12.2024
Nach dem Intendantenwechsel zum 1. September 2025 veröffentlicht der NDR an dieser Stelle auch das aktuelle Gehalt des amtierenden Intendanten Hendrik Lünenborg. Das monatliche Gehalt beträgt 25.500,00 Euro. Eine Aufwandsentschädigung erhält er nicht. Auf ein ganzes Jahr betrachtet belaufen sich die Bezüge von Hendrik Lünenborg auf einen Betrag in Höhe von 306.000,00 Euro. Die Höhe der Sachbezüge beträgt pro Jahr 1.897,68 Euro. Im Geschäftsbericht 2025 (Veröffentlichung Ende September 2026) wird die tatsächlich ausgezahlte Summe veröffentlicht.
2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit explizit vertraglich zugesagt worden sind:
- Für den Fall des Dienstverzichtes seitens des NDR: Für den Intendanten und die stellvertretende Intendantin sind vertraglich keine gesonderten Leistungen vorgesehen. Mit dem Erreichen des Rentenalters greifen die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen.
- Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der genannten Personen, je nach Vertragskonstellation: Sofern der altersbedingte Versorgungsfall eintritt, gelten die Leistungen des jeweiligen Versorgungssystems.
- Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Leistungen nach dem jeweils tarifvertraglich geltenden Versorgungssystem.
- Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Leistungen nach dem jeweils tarifvertraglich geltenden Versorgungssystem.
- Für den Fall des Todes: Leistungen nach dem jeweils tarifvertraglich geltenden Versorgungssystem.
3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind:
In der ARD gibt es eine tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgung mit drei verschiedenen Versorgungssystemen für die Festangestellten, wovon zwei mittlerweile geschlossen sind.
- Die alte Gesamtversorgung (bis 1997) war anstaltsindividuell geregelt. Sie gilt für Beschäftigte, die vor 30 Jahren und länger eingestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa der damaligen im öffentlichen Dienst (Beamtenversorgung). Die Gesamtversorgungen berechnen die Betriebsrente unter Anrechnung der gesetzlichen Rente oder vergleichbarer Rentenleistungen bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese Grenzwerte waren aufgrund der jeweiligen tarifvertraglichen Vorschriften bzw. Dienstvereinbarungen in den ARD-Rundfunkanstalten, der DW und dem DLR aber unterschiedlich.
- Der Versorgungstarifvertrag (VTV, bis 2016) gilt für Beschäftigte, die ab dem jeweiligen Geltungsbereich (1991 oder später) angestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa derjenigen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Mit Gründung der Baden-Badener Pensionskasse VVaG als Rückdeckungspensionskasse zur Finanzierung der Leistungen wurde der Versorgungstarifvertrag (VTV) als ARD-einheitliches neues Versorgungssystem eingeführt und gleichzeitig die alte Gesamtversorgung für alle neuen Beschäftigten geschlossen.
- Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA, aktuell). Seit 2017 gilt für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neue Beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA), bei dem das Versorgungsniveau noch einmal deutlich, aber für die Beschäftigten verträglich abgesenkt wurde. Anders als beim VTV ist im BTVA nicht mehr das letzte Einkommen vor dem Renteneintritt maßgeblich, sondern der Einkommensverlauf während der Dienstzeit. Zudem entwickeln sich die Renten ausschließlich auf Basis von Überschüssen, die die Baden-Badener Pensionskasse erwirtschaftet. Durch die Einführung dieses Versorgungssystems wurde die ARD bis 2024 um ca. 1,2 Milliarden Euro entlastet.
Ausweis des Barwerts für Intendant und alle Direktoren*innen im NDR 2024, abhängig von der jeweils zutreffenden Versorgung:
4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen :
entfällt für den NDR
5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind:
entfällt für den NDR
6. Leistungen, die den Mitgliedern der Geschäftsleitung für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften 2024 gewährt worden sind:
7. Leistungen, die den genannten Personen 2024 für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt.
B. Weitere außertariflich Beschäftigte (AT-Kräfte)
C. Leitlinie für die Vergütung von außertariflich Beschäftigten („AT-Konzept“)
Das AT-Konzept ist zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten und gilt für alle AT-Mitarbeitenden des NDR, die ab dem 1. Mai 2026 erstmals in einer AT-Position für den NDR tätig werden. Im begründeten Ausnahmefall können auch Mitarbeitende, die in den Geltungsbereich des Manteltarifvertrags fallen, mit Zustimmung des Verwaltungsrats ein Gehalt oberhalb der höchsten Tarifgruppe erhalten. Die Vergütung des*der Intendant*in und des*der stellvertretenden Intendant*in wird vom Verwaltungsrat des NDR verhandelt und ist nicht Gegenstand des AT-Konzeptes.
Vergütungen und Gehälter
Eine Anhebung in die zweite Stufe ist nicht automatisch vorgesehen, kann aber in begründeten Fällen anhand von bestimmten Standards/Eckpunkten nach Ablauf des ersten Vertrags erfolgen.
Mitgliedern des Direktoriums steht ein Dienstwagen nach der NDR Car-Policy in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung.
Hauptabteilungsleiter*innen und Programmbereichsleiter*innen erhalten einen Zuschuss zum Deutschlandticket entsprechend der Regelungen von Tarifmitarbeitenden.
Sonstige Leistungen, die sämtlichen AT-Mitarbeitenden gewährt werden:
Betriebsrente
Bei Mitarbeitenden, die bereits vor ihrer AT-Tätigkeit in der ARD beschäftigt waren, richtet sich die Betriebsrente in Höhe des bis dahin gezahlten Gehalts nach dem vertraglich zugesagten Versorgungssystem. Für das darüberhinausgehende Gehalt richten sich Beiträge und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach dem Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) vom 27. Juli 2017 in seiner jeweils gültigen Fassung.
Sämtlichen AT-Mitarbeitenden werden folgende Nebenleistungen gewährt:
Es wird ein Familienzuschlag entsprechend den tariflichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gezahlt.
Sterbegeld wird in Höhe der genannten Dienstbezüge für den Monat, in dem der Tod eintritt, sowie für den darauffolgenden Kalendermonat an die Hinterbliebenen (Ehegatte/Kinder) gezahlt.
Es werden Reisekosten sowie Tage- und Übernachtungsgelder entsprechend der jeweils für den NDR geltenden Reisekostenbestimmungen gezahlt.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Von Beginn der 7. Krankheitswoche an erhalten Mitglieder des Direktoriums sowie Hauptabteilungsleiter*innen und Programmbereichsleiter*innen bis zu einer Höchstdauer von weiteren 6 Monaten einen Krankengeldzuschuss.
Bei Direktoriumsmitgliedern, Hauptabteilungsleiter*innen und Programmbereichsleiter*innen, die in einer Privatversicherung versichert sind, wird das Krankengeld angerechnet, das die örtliche Allgemeine Ortskrankenkasse als höchstes Krankengeld an ihre freiwilligen Mitglieder zahlt.
Regelung zur Beendigung der AT-Beschäftigung
Regelungen wie „Ruhegeld“ oder ähnliches sind in den AT-Verträgen im NDR nicht vorgesehen.
Abführung von Leistungen aus Aufsichtstätigkeiten
Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder sonstige Leistungen für Tätigkeiten als Vertretung des NDR in Aufsichtsgremien sind von allen AT-Mitarbeitenden vollständig abzuführen.
D. Tarifangestellte
Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne im NDR wie folgt dar:
Sonstige Leistungen:
- Urlaubsgeld, Altersversorgung, Familienzuschlag, Beihilfe (bei Einstellung vor dem 1.2.2000), Sterbegeld, Krankengeldzuschuss, Jubiläumszahlung und Essengeldzuschuss nach den geltenden Regelungen des NDR.
- Konkret veranlasste Auslagenerstattung/Kostenerstattungen werden nicht aufgeführt.
- Zulagen für besondere Leistungen oder höher zu bewertende Tätigkeiten/besonders erschwerte Dienste können laufend oder einmalig gewährt werden.