Verwendung des Rundfunkbeitrags

Stand: 21.03.2022 17:04 Uhr

Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte (Ausnahme Zweit- oder Nebenwohnungen). Nicht nur private Haushalte zahlen den Rundfunkbeitrag, auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zu den Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zählen beispielsweise die Polizei, die Feuerwehren, Ämter und Behörden, Kultur- und Sozialeinrichtungen. Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeiträg 18,36 Euro.

Balkendigramm zeigt die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung seit 1954

Auf einen Blick: Die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung

Die unten stehende Darstellung bezieht sich auf die Jahre 2020/2021 und zeigt, wie der monatliche Rundfunkbeitrag durchschnittlich auf die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Landesmedienanstalten verteilt wurde. Der Anteil der ARD an den monatlichen 18,36 Euro beträgt 12,78 Euro. Das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhalten zusammen 5,58 Euro.

Welchen Anteil des Monatsbeitrags die ARD im Berechnungszeitraum 2020/2021 für die unterschiedlichen Aufgaben im Durchschnitt verwendet hat, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

18,36 Euro - so wird der Beitrag aufgeteilt
1. Landesmedienanstalten 0,35 €
2. Deutschlandradio 0,54 €
3. Zweites Deutsches Fernsehen 4,69 €
4. ARD-Gemeinschaftsaufgaben 4,03 €
4.1. Das Erste (Zulieferungen, Umlagen) 2,76 €
4.1.1. Zulieferungen an Das Erste 1,09 €
4.1.1.1. Politik und Gesellschaft 0,34 €
4.1.1.2. Kultur und Wissenschaft 0,04 €
4.1.1.3. Film 0,41 €
4.1.1.3.1. davon: Tatort + Polizeiruf 110 0,16 €
4.1.1.4. Unterhaltung 0,21 €
4.1.1.5. Sonstiges 0,09 €
4.1.2. Fernsehumlagen (Das Erste) 1,67 €
4.1.2.1. Sport 0,66 €
4.1.2.2. Degeto 0,63 €
4.1.2.3. ARD-aktuell 0,25 €
4.1.2.4. Sonstige Gemeinschaftssendungen Das Erste 0,13 €
4.2. Sonstiges 1,27 €
4.2.1. Spartenprogramme 0,51 €
4.2.1.1. ARTE 0,33 €
4.2.1.2. 3sat 0,02 €
4.2.1.3. KiKA 0,12 €
4.2.1.4. phoenix 0,04 €
4.2.2. Digitale Programme 0,03 €
4.2.3. funk 0,06 €
4.2.4. Nicht-programmbezogene Gemeinschaftsaufgaben 0,03 €
4.2.5. Beitragsservice 0,37 €
4.2.6. Transferzahlungen 0,27 €
5. Landesrundfunkanstalten (NDR, RBB, HR, WDR, SWR, MDR, BR, RB, SR) 8,75 €
5.1. Fernsehen 3,08 €
5.1.1. Fernsehen Dritte Programme 3,05 €
5.1.1.1. Politik und Gesellschaft 1,75 €
5.1.1.2. Kultur und Wissenschaft 0,30 €
5.1.1.3. Sport 0,08 €
5.1.1.4. Film 0,16 €
5.1.1.5. Unterhaltung 0,44 €
5.1.1.6. Sonstiges 0,32 €
5.1.2. ARD-alpha 0,03 €
5.2. Multimedia 0,46 €
5.3. GEMA/GVL und andere 0,27 €
5.4. Hörfunk 2,09 €
5.5. Musikensembles 0,42 €
5.6. Ausstrahlung 0,49 €
5.7. Technik/IT 0,61 €
5.8. Verwaltung 0,50 €
5.9. Marketing 0,15 €
5.10. Sonstiges 0,68 €

Der Anteil für den NDR

Der Anteil an den gesamten, bundesweit erhobenen Beitragserträgen, der den Landesrundfunkanstalten zur Verfügung steht, richtet sich nach der Größe des Sendegebiets sowie der Anzahl der Beitragszahlenden. Der Anteil des NDR am Beitragsaufkommen der ARD lag 2020 bei 17,41 Prozent. Insgesamt hat der NDR 2020 Erträge in Höhe von 1.168,3 Milionen Euro erzielt, hiervon stammen 979,3 Millionen Euro (83,8 %) aus dem Rundfunkbeitrag. Über seine wirtschaftliche und finanzielle Lage informiert der NDR in dem Bericht an die Landesparlamente der vier NDR Staatsvertragsländer.

Weitere Erläuterungen zur Tabelle:

Die aktuelle Aufstellung basiert auf den Durchschnittswerten der Jahre 2020 und 2021, bezogen auf die in diesem Zeitraum geltende Beitragshöhe von 18,36 Euro und einen ARD-Anteil von 12,78 Euro.

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Weitere Downloads

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Alle zwei Jahre berichtet der NDR den Landesparlamenten über seine wirtschaftliche und finanzielle Lage. Hier die aktuelle Fassung vom Juli 2022.