Die Aufgaben des NDR Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Von den zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.

Das Gremium überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und fördert die Interessen des Norddeutschen Rundfunks. Es ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf keine Sonderinteressen vertreten.

Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

Zu den Aufgaben des NDR Verwaltungsrates siehe auch §§ 26 und 31 des NDR Staatsvertrags.

Mehrere Menschen arbeiten gemeinsam an einem Tisch.

Der NDR Verwaltungsrat besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern, jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.

Ursula Helmhold

Der Finanzausschuss des Verwaltungsrates besteht aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrates. Er bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsrates für finanzielle Themen vor.