Musik- und Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Die NDR Musik- und Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt rundfunkgerechte Musikdarbietungen, Orchester aus Mecklenburg-Vorpommern, die audiovisuelle Darstellung des Landes sowie die Produktionen von Filmschaffenden aus Mecklenburg-Vorpommern.

Der Norddeutsche Rundfunk fördert im Einvernehmen mit dem bei ihm eingerichteten Beirat gemäß § 60 Abs. 2 bis 4 RundfG M-V im Rahmen seines Programmauftrages rundfunkgerechte Musikdarbietungen und Orchester aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die audiovisuelle Darstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Produktionen von Filmschaffenden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund des Kulturauftrages des NDR. Sie dient der Erhaltung der kulturellen Identität Mecklenburg-Vorpommerns.

Zuwendungsempfänger können sein:

Förderanträge für das folgende Kalenderjahr sind nach Maßgabe des vom NDR zur Verfügung gestellten Antragsformulars bis zum 31. August des laufenden Kalenderjahres einzureichen.

Antrag auf Gewährung einer Vorschusszahlung zum Herunterladen.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Musikförderung zum Herunterladen.

Musikförderung: Formblatt Gesamtkalkulation und Abrechnung

Formblatt zur Abrechnung von Musikförderung

Filmförderung: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Filmförderung: Formblatt Gesamtkalkulation und Abrechnung

Formblatt zur Abrechnung von Filmförderung

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