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Fragen und Antworten Das sollten Sie über die Briefwahl in Berlin wissen
Archivbild: Wahlbriefe im Bezirk Lichtenberg werden nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2023 gezählt. (Quelle: Picture Alliance/Jörg Carstensen)
Archivbild: Wahlbriefe im Bezirk Lichtenberg werden nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2023 gezählt. (Quelle: Picture Alliance/Jörg Carstensen)

In Berlin werden voraussichtlich wieder viele Wählende ihre Stimmen nicht im Wahllokal abgeben - sondern vorab per Brief wählen. Ab dem 10. August beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Damit sind auch Anträge für die Briefwahl unkompliziert möglich.

Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler ist in den vergangenen zehn Jahren bundesweit und auch in Berlin deutlich gestiegen. "Ich rechne diesmal mit einem Anteil um 45 Prozent", sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler dem rbb Ende Juli. "Briefwahl ist immer weniger die Ausnahme und wird immer mehr der Regelfall."

In Berlin musste die Landeswahlleitung bis Freitag, 7. August das Wählerverzeichnis erstellen.

Wie läuft das Ganze ab? rbb|24 beantwortet die wichtigsten Fragen um das Thema.

Was hat sich im Vergleich zur letzten Wahl geändert?

Dieses Mal sind zur Abgeordnetenhauswahl erstmals Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt, die älter als 16 Jahre sind.

Außerdem gibt es für die Abgeordnetenhauswahl nur noch einen Stimmzettel für die Erst- und Zweitstimme - und nicht mehr wie bisher je einen. Beide Stimmen geben Sie nun auf einem Stimmzettel ab.

Wer kann per Briefwahl wählen und wie läuft der Antrag ab?

Wenn Sie zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses oder der Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt sind, können Sie die Briefwahl beantragen. Einen besonderen Grund dafür brauchen Sie dabei nicht.

Am einfachsten geht das online über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie den Antrag nutzen, der über die Website des Landes Berlin abrufbar ist [service.berlin.de]. Den Antrag können sie dann schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Wahlamt ihres Bezirks schicken, persönlich in einer Briefwahlstelle abgeben oder in den Briefkasten des Bezirkswahlamtes einwerfen. Wichtig: Telefonisch ist eine Beantragung nicht möglich.

Informationen über das zuständige Wahlamt in Ihrem Bezirk können sie in dieser Übersicht [service.berlin.de] aufrufen.

In welchem Zeitraum kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Online-Antragstellung ist vom 10. August 2026 bis 15. September 2026 möglich.

Schriftliche Anträge können schon seit Ende Juli gestellt werden. Diese werden sogar noch bis zum 18. September 2026 (15 Uhr), dem Freitag vor der Wahl, in den Wahlämtern der Bezirke entgegengenommen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass es für einen rechtzeitigen Versand des Wahlbriefs mit der Post am 18. September schon zu spät sein kann - denn gültig sind nur Stimmzettel, die bis zum Wahlabend, den 20. September (18 Uhr), beim Wahlamt eingangen sind.

Sie können ihre Briefwahlunterlagen auch im Wahlamt ihres Bezirks selbst beantragen. In dem Fall denken Sie daran, Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mit Foto mitzubringen.

Welche Angaben sind für den Antrag der Briefwahlunterlagen erforderlich?

Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Adresse in Berlin (Straße, Hausnummer, Postleitzahl)
  • Geburtsdatum
  • Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen
  • soweit möglich die Nummer, unter der die oder der Wahlberechtigte in das Wahlverzeichnis eingetragen ist und
  • Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax

Ich habe den Stimmzettel für meine Briefwahl ausgefüllt - wie geht es weiter?

Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag. Kleben Sie diesen zu und legen Sie ihn in den roten Wahlbriefumschlag.

In das rote Kuvert gehört zusätzlich auch der Wahlschein - der muss unbedingt unterschrieben und mit Datum versehen werden (eidesstattliche Erklärung). Dann muss der Umschlag zugeklebt werden.

Sie können den Umschlag entweder persönlich im Wahlamt abgeben oder mit der Post verschicken. Wenn Sie den Brief innerhalb Deutschlands verschicken, brauchen Sie dafür keine Briefmarke.

Bis wann muss der Wahlbrief beim Wahlamt eingehen?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Tag der Wahl (Sonntag, 20.09.2026), 18:00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Für den Versand sollten sicherheitshalber mindestens drei Werktage einkalkuliert werden. Wer den Brief selbst abgeben möchte, kann ihn beim zuständigen Bezirkswahlamt abgeben.

Wer seine Briefwahlunterlagen im Bezirkswahlamt erhält, kann dort eine Wahlkabine nutzen und die Unterlagen vor Ort direkt in eine Urne werfen.

Die Landeswahlleitung schreibt auf ihrer Website: "Eine rechtzeitige Zustellung des Wahlbriefes erfolgt bei Einwurf Ihres Wahlbriefes in einen Briefkasten der Deutschen Post bis zum Samstag vor der Wahl, insofern für diesen Briefkasten eine Samstagsleerung vorgesehen ist und der Zeitpunkt der letzten Leerung noch nicht verstrichen ist."

Treffen die Unterlagen erst nach Sonntag, 20.09. um 18 Uhr ein, werden sie nicht berücksichtigt.

Was kann ich tun, wenn meine Briefwahlunterlagen unvollständig sind?

Zu den Briefwahlunterlagen gehören nach Angaben der Landeswahlleitung ein Wahlschein und die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.

Wer nicht alle Briefwahlunterlagen erhalten oder sie verloren hat, sollte umgehend das Bezirkswahlamt kontaktieren.

Wenn Sie als wahlberechtigte Person glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis zum 19. September 2026, 12 Uhr, ein Ersatzwahlschein erteilt werden. Der bisherige, nicht zugestellte oder verlorene Wahlschein wird dann ungültig.

Was passiert mit meinem Wahlbrief, nachdem ich ihn abgeschickt oder eingeworfen habe?

Die ungeöffneten Wahlbriefe werden wie oben beschrieben bis zum Wahltag gesammelt und unter Verschluss gehalten. Am Wahltag werden sie an die zuständigen Briefwahlvorstände verteilt. Die roten Wahlbriefe werden in der Regel ab 15 Uhr geöffnet und der Wahlschein auf Gültigkeit geprüft.

Verschlossene, unbeanstandete Stimmzettelumschläge und Wahlscheine werden voneinander getrennt und die Stimmzettelumschläge in eine Wahlurne geworfen, sodass nicht nachvollziehbar ist, wer wie gewählt hat. Personen, die einen Briefwahlvorstand bilden, kontrollieren sich dabei gegenseitig.

Nach 18 Uhr werden die Stimmzettel wie die anderen am Wahltag abgegebenen Stimmzettel der Urne entnommen und öffentlich ausgezählt.

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