- Abgeordnetenhauswahl öffnet sich erstmals 16- und 17-Jährigen
- Zahl der Wahlberechtigten ist so groß wie seit 1990 nicht mehr
- Parallel steigt Zahl der Berliner:innen, die nicht wählen dürfen, stark
- EU-Bürger:innen dürfen nicht für Abgeordnetenhaus abstimmen, aber für BVV
Bei der bevorstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus (AGH) im September dürfen so viele Menschen abstimmen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Erstmals sind auch 16- und 17-Jährige mit deutscher Staatsbürgerschaft wahlberechtigt. Dies wurde durch eine Änderung der Landesverfassung im September 2023 ermöglicht [parlament-berlin.de].
Wie verändern die 16- und 17-Jährigen die Wählerschaft?
Insgesamt dürfen in diesem Jahr knapp 2,49 Millionen Menschen an der Wahl teilnehmen. So viele wie seit 1990 nicht mehr. Das zeigen die sogenannten Wahlstrukturdaten des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg. Demnach dürfen in diesem Jahr rund 58.000 Menschen mehr wählen als bei der wiederholten Abgeordnetenhauswahl vor drei Jahren.
Die Daten der Statisikbehörde wurden mit Stichtag 31. Dezember 2025 erhoben. Eine aktualisierte Fassung wird noch vor der Wahl im September erwartet.
Zuletzt war die Zahl der Wahlberechtigten in Berlin rückläufig. Die Absenkung des Wahlalters hat diesen Trend also vorerst gestoppt.
Zahl der Nicht-Wahlberechtigten steigt stark
Parallel zu dieser Entwicklung ist der Anteil der Wahlberechtigten an der Bevölkerung in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Denn die Daten der Landesbehörde für Statistik zeigen auch: Die Zahl der Berlinerinnen und Berliner ohne Wahlrecht hat einen neuen Höchststand erreicht.
Mehr als 1,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner dürfen nicht für das nächste Abgeordnetenhaus abstimmen. So viele wie noch nie. Insbesondere seit 2011 wächst die Gruppe der Nicht-Berechtigten deutlich stärker und mit zunehmender Geschwindigkeit gegenüber den Wahlberechtigten.
An den Wahlberechtigungen lassen sich mehrere demografische Trends erkennen: Die Hauptstadt wächst, insbesondere durch den Zuzug von Menschen ohne deutschen Pass; während gleichzeitig die Zahl der Wegzüge steigt – vor allem in das Berliner Umland. Seit den 1990er Jahren ist die Einwohnerzahl Berlins von 3,4 Millionen (1995) auf 3,9 Millionen Menschen (2026) gestiegen.
Wer nicht wählen darf
In der Gruppe der Menschen ohne Wahlrecht machen 976.000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft den größten Anteil aus. Seit 2011 hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Damals waren 457.806 ausländische Menschen in Berlin gemeldet.
Die zweite große Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ihre Zahl bewegt sich im Bereich von etwa einer halben Million Menschen.
Eine dritte - deutliche kleinere - Gruppe besteht aus Personen, denen durch ein Gericht das Wahlrecht entzogen wurde: Dieser Ausschluss ist - im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) - ausdrücklich genannten Fällen [bundeswahlleiterin.de] möglich.
Der Anteil der Menschen, die selbst nicht für eine politische Vertretung in Parlamenten abstimmen dürfen, ist in den vergangenen Jahren nicht nur in Berlin deutlich angestiegen, sondern in weiten Teilen der Bundesrepublik ebenso.
Verhältnisse innerhalb der Wahlkreise
Obdachlose Menschen dürfen hingegen an den Wahlen in Berlin teilnehmen, wenn sie Deutsche oder EU-Bürger:innen sind. Personen ohne festen Wohnsitz müssen einen Antrag stellen, um wählen zu dürfen [berlin.de].
Das Verhältnis von wahlberechtigten und nicht-berechtigten Einwohnern schwankt in Berlin von Wahlbezirk zu Wahlbezirk - teilweise deutlich.
Im Wahlbezirk 223 in Reinickendorf leben vor allem Menschen, die an keiner Wahl teilnehmen dürfen. Die Quote der BVV-Wahlberechtigten liegt hier bei 28,65 Prozent, der Ausländeranteil liegt bei 68,6 Prozent unter den Einwohnern.
Eine Erklärung dafür ist, dass dieser Wahlbezirk das Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel umfasst, auf dem Geflüchtete untergebracht – und gemeldet – sind. Ende 2025 wurde zwar eine große Notunterkunft in Tegel geschlossen, die aktuellsten Zahlen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg spiegeln diese Entwicklung allerdings noch nicht wieder.
Ähnlich niedrig ist die Quote im Wahlbezirk 402 in Tempelhof-Schöneberg - dem Tempelhofer Feld. Auch hier befindet sich eine große Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Ausländeranteil unter den Einwohnern beträgt, 66,5 Prozent. Nur 30,4 Prozent sind wahlberechtigt.
EU-Bürger:innen dürfen für BVV abstimmen
Etwas kleiner ist der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV), die im September parallel zur Abgeordnetenhauswahl stattfinden. Denn bei Kommunalwahlen dürfen auch EU-Bürgerinnen und Bürger ohne deutschen Pass ab 16 Jahren teilnehmen. In Berlin betrifft dies etwa 250.000 Menschen.
Knapp 1,2 Millionen Menschen - 30 Prozent der Hauptstadtbevölkerung - dürfen an keiner der beiden Wahlen teilnehmen. Diese Zahl ist in den vergangenen Jahren gewachsen und nun so hoch wie seit mehr als 30 Jahren nicht.
Passives Wahlrecht weiterhin erst ab 18 Jahren
Berlin ist das siebte Bundesland, das 16-Jährige über sein Parlament mitentscheiden lässt. Zuerst war dies 1995 in Niedersachsen eingeführt worden. Damit gehört Berlin zu einem kleinen Kreis von etwa zwei Dutzend Ländern und Territorien auf der Welt mit dem niedrigsten Wahlalter.
Allerdings haben unter 18-Jährige in Berlin ausschließlich ein aktives Wahlrecht – nicht auch das passive. Das heißt: Sie können abstimmen, sind aber selbst nicht wählbar. Um für das Abgeordnetenhaus kandidieren zu dürfen, muss weiterhin das 18. Lebensjahr vollendet sein [gesetze.berlin.de].
Sendung: rbb|24, 10.07.2026, 6:15 Uhr
Audio: rbb|24, 09.07.2026, Giuliana Koch
Korrekturhinweis: In einer ersten Fassung des Textes hieß es, dass Menschen das Wahlrecht entzogen werden könne, wenn deren Angelegenheiten in allen Lebensbereichen ein Betreuer regelt oder wenn ein Straftäter schuldunfähig ist und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Das ist nicht korrekt. Im Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsauschlüsse für diese Personen für verfassungswidrig erklärt. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.
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