Finanzhilfen für Medienmaßnahmen 

 

Das von der Generaldirektion Kommunikation verwaltete Programm des Europäischen Parlaments für Medienfinanzhilfen hat eine strategische Funktion, wenn es gilt, die Tätigkeit des Europäischen Parlaments in der gesamten Union in der Öffentlichkeit besser erkennbar zu machen und zu vermitteln. Insofern kommt dem Programm ein hoher Stellenwert zu, wenn es um das Funktionieren des Europäischen Parlaments und das Wohlergehen der Demokratie in der EU geht.

Diese Finanzhilfen werden Medienorganisationen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten gewährt, um die Erstellung regelmäßiger, verlässlicher und unparteiischer Informationen über das Europäische Parlament, seine Mitglieder und seine Tätigkeiten zu unterstützen.

Mit dem Programm soll ein pluralistisches und inklusives Medienumfeld gefördert und gleichzeitig die redaktionelle Unabhängigkeit aller Begünstigten in vollem Umfang gewahrt werden.

Finanzhilfen werden auf der Grundlage offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt, die auf der entsprechenden Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht werden.

  • Die Finanzhilfeempfänger behalten ihre uneingeschränkte redaktionelle Unabhängigkeit, auch in Bezug auf die gewählten Themen, den Titel und den Rahmen der Veröffentlichung, müssen aber zusichern, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundwerte der EU zu achten, indem sie sicherstellen, dass in allen redaktionellen Angelegenheiten weder öffentlich oder privat Druck ausgeübt wird.
  • Ziel des Programms ist es, die Öffentlichkeit für die Aufgabe des Europäischen Parlaments als demokratische Stimme der Unionsbürgerinnen und -bürger zu sensibilisieren, für eine unvoreingenommene, breit angelegte und ausgewogene Berichterstattung über seine Arbeit in allen Mitgliedstaaten zu sorgen und die Erörterung von EU-Themen in der Öffentlichkeit voranzubringen.
  • Medienorganisationen, die eine Bewerbung einreichen möchten, müssen die Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien in Bezug auf die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit erfüllen.
  • Die Vorschläge werden von einem unabhängigen Sachverständigengremium aus der gesamten EU anhand von vier Hauptkriterien bewertet: Relevanz, Qualität, Reichweite und Kosteneffizienz.
  • Neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden regelmäßig auf derselben offiziellen Website veröffentlicht, zusammen mit Leitlinien für die Antragstellung und Informationen über Förderfähigkeit, Fristen und die verfügbaren Finanzmittel.
  • Die Liste der gewährten Finanzhilfen ist öffentlich zugänglich. Finanzhilfen werden unter uneingeschränkter Achtung der redaktionellen Freiheit gewährt und ausgezahlt.


Durch die Unterstützung der Medien bei der faktengestützten, verlässlichen und zugänglichen Berichterstattung über EU-Angelegenheiten trägt das Europäische Parlament dazu bei, dass sich die Diskussion in der Öffentlichkeit stärker an den Tatsachen orientiert und die demokratische Rechenschaftspflicht auf der Ebene der EU gestärkt wird.