Lebenslang wegen Mordes :
Urteil gegen „Lasermann“ nun rechtskräftig

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Lebenslang: Das Urteil gegen den als „Lasermann“ bekannten Mörder ist rechtskräftig.

Der als „Lasermann“ bekannte Mörder John Ausonius hat 1992 eine Frau in Frankfurt auf offener Straße erschossen. Nun muss der Schwede dafür lebenslang ins Gefängnis.

Das Urteil gegen den wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten „Lasermann“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des schwedischen Angeklagten gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Februar jetzt als unbegründet zurück. Das angefochtene Urteil enthalte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes, hieß es am Dienstag zum BGH-Beschluss vom 20. November.

Das Frankfurter Gericht hatte den Mann wegen des Mordes an einer Garderobenfrau im Februar 1992 verurteilt. Der Fall wurde erst jetzt verhandelt, da sich der Angeklagte bereits seit 1995 in Schweden in Haft befand.

In seinem Heimatland war er wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Er wurde Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert. Als „Lasermann“ wurde er bezeichnet, weil er für seine Anschläge in Schweden ein Gewehr mit Laserzielvorrichtung benutzt hatte.

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