Prozess am Landgericht Freiburg

Nach Mord an Achtjähriger in Bollschweil: Vater zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Prozess um die Tötung eines achtjährigen Mädchens hat das Landgericht Freiburg den Vater wegen Mordes verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

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Stand

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines achtjährigen Mädchens in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat das Gericht am Montagnachmittag das Urteil gesprochen. Der 59-jährige Vater wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und erklärte den Angeklagten für voll schuldfähig.

Nach der Verkündung des Urteils war aus dem Zuschauerraum ein lautes "Ja!" zu hören, anschließend atmeten mehrere Menschen erleichtert auf. Unter den Anwesenden waren zahlreiche Nachbarn, Zeugen und Familienangehörige.

Vater verbarrikadierte sich mit Tochter im Haus

Am 11. Oktober 2025 verlangte der Vater des Kindes telefonisch von seiner Ex-Frau, die gemeinsame Tochter zu sehen. Obwohl die Mutter dies ablehnte, war er zu ihrem Haus gefahren. Die Achtjährige hatte ihm arglos die Tür geöffnet, anschließend zog er sie zu seinem Auto.

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Als der 13 Jahre alte Bruder und die Mutter hinzukamen, ist der Angeklagte mit dem Mädchen zurück ins Haus gegangen und verbarrikadierte sich dort mit ihr. Dort würgte er seine Tochter und fügte ihr schwerste Kopfverletzungen zu. Nachdem Nachbarn eine Fensterscheibe beschädigt hatten, griff Mann zum Messer und tötete das bewusstlose Mädchen. Auch ein Schuss eines Polizisten auf den Mann, konnte ihn nicht stoppen. Wenige Minuten nachdem die Beamten die Tür aufbrachen, kam der Angeklagte aus dem Haus und wurde festgenommen.

Eine schwierige Vorgeschichte

Am Montag saß der Angeklagte zunächst regungslos im Saal. Während der Schilderung des Geschehens kämpfte jedoch immer wieder mit den Tränen und wischte sich über das Gesicht. In seiner Urteilsverkündung schilderte der Richter, dass der Mann bereits in seiner Kindheit wenig Liebe und Zuwendung erfahren habe. Zuletzt bezog er Bürgergeld und war nach Beginn der Corona-Pandemie zunehmend Verschwörungserzählungen aufgesessen, die er auch aktiv verbreitet und seinen Kindern weitererzählt habe.

Der Angeklagte hatte vier Kinder mit drei Frauen, von denen zwei bei ihrer Mutter lebten. Zudem war er bereits durch häusliche Gewalt gegen die Mutter und die Kinder aufgefallen. Zuletzt hatte sein Ansehen immer mehr gelitten, auch bei der ermordeten Tochter, mit der er sich eigentlich am besten verstand.

Tatmotiv: Seine "liebste" Tochter drohte ihm zu entgleisen

Schon beim Prozessauftakt im April rang der Mann sichtbar mit der Fassung und brach mehrfach in Tränen aus. Er sprach stundenlang über sein Leben, über Schulden, sozialen Rückzug, tägliche Friedhofsbesuche und zunehmenden Cannabiskonsum. Zu den Vorwürfen äußerte er sich nicht. Seine jüngste Tochter sei ihm "das Liebste" gewesen. Wut und Frust darüber, dass ihm die Tochter zu entgleiten drohte, sind laut Gericht die Gründe für die Tat gewesen. 

Frage um Schuldfähigkeit des Vaters geklärt

Der Fall nahm im Verlauf des Verfahrens eine ungewöhnliche Wendung. Ein erstes psychiatrisches Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann während der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er leide unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren begann deshalb zunächst als Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie.

Allein die Brutalität lässt keine Rückschlüsse auf eine psychologische Störung zu.

Ein zweiter Gutachter verneinte im Prozess jedoch die Schuldunfähigkeit. Daraufhin wurde das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
SWR

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